13.05.2020 - 17 1. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Satzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verantwortlich: Bürgermeister
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 13.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau 2. stellvertretende Stadtpräsidentin Völschow und Herr Bürgermeister Huth erklären, dass die Verwaltung die Beschlussvorlage vorbereitet hat, nachdem fraktionsübergreifend die Auffassung
vertreten wird, dass die Gewerbetreibenden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Verordnungen Unterstützung durch die Stadt benötigen. Mit der Änderungssatzung wird die Stadtvertretung in die Lage versetzt, die finanziellen Auswirkungen für Abgabepflichtige durch die jetzige Corona-Krise sowie in weiter denkbaren, gleichgelagerten Fällen unter Berücksichtigung der Umstände abmildern zu können. Mit der Formulierung wird Flexibilität bei zukünftigen Beschlussfassungen gewährleistet. Ein Verzichtsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt, wie von der CDU/FDP-Fraktion vorgeschlagen, wäre rechtswidrig gewesen. Mit der Änderungssatzung soll ein positives Signal in Richtung Gewerbe-treibende gesetzt werden.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/TA-17/409/02
1. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrs-abgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
1. § 2 (Erhebungsgebiet) wird wie folgt neu formuliert:
Das Erhebungsgebiet erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet. Dazu gehören die Stadtteile Ribnitz und Damgarten sowie die Ortsteile Altheide, Beiershagen, Borg, Dechowshof, Freudenberg, Hirschburg, Klein-Müritz, Klockenhagen, Körkwitz, Langendamm, Neuheide, Neuhof, Petersdorf, Pütnitz, Tempel und Wilmshagen.
2. § 9 (Höhe der Abgabe) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu formuliert:
Die Abgabe entsteht, außer in den Fällen des § 9 Abs. 5, unabhängig von einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit.
3. In § 9 (Höhe der Abgabe) wird folgender Absatz 5 eingefügt:
Die Stadtvertretung kann für den Fall, dass durch administrative Maßnahmen des Bundes bzw. des Landes oder in sonstigen Fällen höherer Gewalt die Vorteile aus dem Fremdenverkehr über einen wesentlichen Zeitraum ganz oder teilweise in wesentlichem Umfang entfallen, den Bürgermeister durch Beschluss beauftragen, für alle oder einzelne Vorteilsgruppen bzw. Branchen von der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe teilweise oder vollständig abzusehen, die Erhebung zu verschieben bzw. die Beiträge zu stunden oder zu erlassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,6 kB
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