03.02.2026 - 4 Information zum "Bau-Turbo"

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Wortprotokoll

Während des Vortrages erschien Herr Östreich zur Sitzung.

Herr Werth informierte anhand einer Präsentation über den „Bau Turbo“. (siehe Anlage). Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ hat der Bundestag im Oktober 2025 eine umfassende Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Ziel des Gesetzespakets ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und somit kurzfristig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die erweiterten Möglichkeiten greifen tief in die kommunale Planungs- und Steuerungshoheit ein. Herr Werth zeigte auch anhand von Beispielen die Chancen, wie auch die Risiken für die städtische wohnbauliche Entwicklung auf.

Die konkreten Abläufe zur Anwendung des „Bau-Turbo“ sind noch nicht abschließend geregelt. Der Gesetzgeber hat hierfür ein „Umsetzungslabor“ eingerichtet, indem die Kommunen Ihre Erfahrungen austauschen können. Die Stadt ist hier vertreten, hält aber auch engen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Landkreises. Des Weiteren nehmen Herr Werth und Herr Keil an entsprechenden Schulungen und Weiterbildungen teil

Herr Widuckel eröffnete die anschließende Diskussion, welche im TOP 5 fortgeführt wurde. Er sah vorrangig Chancen für die gemeindliche Entwicklung. Ebenso begrüßte er die Benennung von Bearbeitungsfristen durch den Gesetzgeber. Herr Schiefler sah Vorteile des „Bau-Turbo“ bei der erleichterten Umnutzung von Büros in Wohnungen in den Innenstädten, auch angesichts der geplanten Umsetzung der Ziele des Masterplanes.

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

 

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

 

Ja- Stimmen

 

Nein- Stimmen

 

Enthaltungen

 

 

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Anlagen

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