03.02.2026 - 11 Satzungsbeschluss über die 1. Verlängerung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 03.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt folgende Satzung:
Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz
Präambel
Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 25. Februar 2026 folgende Veränderungssperre als Satzung erlassen:
§ 1 Anordnung der Verlängerung der Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der am 28.02.2024 beschlossenen und mit Ablauf des 11.03.2024 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114, „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz, wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist wie folgt umgrenzt:
- im Süden durch die Waldfläche „Freudenberger Holz“ und landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (westlich der Straße „Strübingsberg)
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (südlich der Kleingartenanlage „Am Wiesengrund“ und der Bundesstraße B 105)
- im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (östlich der Bundesstraße B 105)
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst alle Flurstücke und Grundstücke, welche sich im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger, gemäß dem Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich befinden. Dieser Lageplan ist als Anlage Bestandteil der Satzung.
§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz, rechtsverbindlich abgeschlossen ist (§ 17 Abs. 5 BauGB), spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.
Ribnitz-Damgarten, ……
Thomas Huth
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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