08.10.2025 - 15 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Bernst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 08.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fraktion/Stadtvertreter/Ortsbeirat
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
Wortprotokoll
Herr Stadtvertreter Lott, Antragsteller, erklärt seine Gründe für die vorgeschlagene Hauptsatzungsänderung. Seiner Auffassung nach werden Anfragen der Stadtvertreter häufig zu spät beantwortet. Des Weiteren vermisst er Eingangsbestätigungen sowie Hinweise auf sich verzögernde Antwortschreiben mit entsprechender Begründung.
Herr Bürgermeister Huth vertritt den Standpunkt, dass die aktuelle Hauptsatzungsregelung, wonach Fragen in „angemessener“ Frist zu beantworten sind, der Praxis besser entspricht. Es gibt Fragen, die unkompliziert sind und sofort beantwortet werden können, während bei anderen umfangreichere Recherchen oder Schwärzungen erforderlich sind bzw. eine Beantwortung zum Zeitpunkt der Anfragen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Er sichert zu, dass zukünftig Eingangsbestätigungen erfolgen und Verzögerungen angekündigt sowie begründet werden.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/FS-25/159
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 8. Oktober 2025 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als Rechtsaufsichtsbehörde folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:
Artikel I
§ 6 (Sitzungen der Stadtvertretung), Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Schriftliche Anfragen bzw. während einer Stadtvertretersitzung gestellte mündliche Anfragen, die nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, sind von der Verwaltung spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich, fachlich richtig, vollständig und nachvollziehbar zu beantworten. Als schriftlich gelten ausdrücklich auch Anfragen, die per E-Mail von der dienstlichen E-Mail-Adresse des Stadtvertreters an die Stadtverwaltung gesendet werden. Für alle Anfragen ist von der Verwaltung unverzüglich eine Eingangsbestätigung an den anfragenden Stadtvertreter zu senden. Kann eine Anfrage aus besonderen Gründen nicht innerhalb dieser Frist beantwortet werden, ist der anfragende Stadtvertreter innerhalb der vier Wochen schriftlich (Brief oder E-Mail) zu informieren. In dieser Mitteilung sind die Gründe für die Verzögerung darzulegen sowie ein verbindlicher Termin für die Beantwortung zu benennen.
Auf Wunsch ist die schriftliche Antwort allen Stadtvertreterinnen oder Stadtvertretern vorzulegen.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Huth
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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