30.04.2025 - 9 Aufhebung des Beschlusses Nr. 23/7.1-(94-99) de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 30.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung - Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Stefan Krause
Wortprotokoll
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärt, dass es sich um einen Beschluss aus dem Jahr 1997 handelt, der längst überholt und deshalb aufzuheben ist. Dies bedeutet nicht, dass zukünftig keine Auszubildenden übernommen werden.
In den nächsten Jahren gehen mehrere Beschäftigte in Rente, deren Nachbesetzung idealer Weise aus den eigenen Reihen erfolgen soll. Dafür ist Vorsorge zu treffen. In den letzten Jahren wurde es auch so praktiziert. Die Stadt bildet allerdings über Bedarf aus. Ausbildung findet im Bauhof, im Stadtforst, im Tourismusbereich und in der Kernverwaltung statt. Eine Garantie für eine Übernahme kann aber nicht übernommen werden. Weniger auszubilden ist auch keine Option.
Beschluss
Beschluss Nr. RDG/BV/VL-25/122
Aufhebung des Beschlusses Nr. 23/7.1-(94-99) der Stadtvertretung vom 26.03.1997 – Übernahme von Auszubildenden
Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des folgenden Beschlusses der Stadtvertretung vom 26. März 1997:
„Beschluss-Nr. 23/7.1-(94-99)
Die Stadtvertretung beschließt die Übernahme der Auszubildenden der Stadt Ribnitz-Damgarten nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis für ein Jahr, sofern nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen. Die Entscheidung über die Einstellung trifft der Bürgermeister in Abstimmung mit dem Hauptausschuss.
Es sind vorrangig freie Stellen zu nutzen. Stehen keine freien Stellen zur Verfügung, sind entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf im Stellenplan die erforderlichen Teilzeitstellen zu schaffen.“
