27.11.2025 - 4 Haushaltsplanung 2026-2029 - 1. Lesung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Kay Gränitz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gränitz erläutert anhand einer Präsentation die wichtigsten Kennzahlen des Haushaltsplanes 2026-2029.
§ 46 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regelt den
Haushaltsplan der Gemeinden. Er legt fest, welche Inhalte dieser Haushaltsplan umfassen muss, nämlich Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen.
§ 1 bis § 18 GemHVO Doppik Mecklenburg-Vorpommern regelt den Haushaltsplan, die Planungs- sowie die Deckungsgrundsätze und den Haushaltsausgleich.
Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes 2026 weist einen negativen Saldo auf, der sowohl durch die Kapitalrücklage als auch durch den Ergebnisvortrag ausgeglichen werden kann. In den Folgejahren 2027-2029 werden ebenfalls negative Salden ausgewiesen, die durch die Kapitalrücklage als auch Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden können.
Herr Gränitz erklärt, dass 2026 gegenüber den Folgejahren hohe Aufwendungen wie z.B. die Erneuerung der Heizung des Bauhofes, Sanierungsarbeiten des Stadtkulturhauses sowie die Gutachten des Schulcampus Damgarten geplant sind. Daher ist der Saldo wesentlich höher als in den Folgejahren.
Ein weiterer Teil ist der Finanzhaushalt, den Herr Gränitz erläutert. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde ein Kredit in Höhe von 4,675 Mio EURO genehmigt, welcher im Haushaltsjahr 2026 abgerufen wird.
Weiterhin geht Herr Gränitz auf Berechnungen der Kreisumlage, das Kinderförderungsgesetz MV sowie die Schlüsselzuweisungen ein.
Herr Gränitz informiert über einige Projekte aus der Maßnahmenliste, die den Mitgliedern in gänzlicher Form vorliegt.
Herr Huth betont, dass das Projekt Pütnitz immer komplett außen vorgelassen werden muss, um ein reales Ergebnis zu erhalten, das dann sehr viel schlechter aussieht. Nur durch die Vorträge aus Vorjahren und der Kapitalrücklage können den Haushalt derzeit ausgleichen.
Herr Kasch regt an, durch Abgrenzungen im Ergebnishaushalt eine bessere Darstellung herbeizuführen.
Frau Wippermann bittet um Erläuterung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2025, da sie zu Vorjahren auffallend hoch sind.
Herr Gränitz erläutert, dass z.B. die Kampfmittelberäumung auf Pütnitz einen Aufwand darstellt und auf diesem Sachkonto abgebildet wird. Im Haushaltsjahr 2026 sind ebenfalls dort Aufwendungen geplant. Die Straßen- und Medienerschließung befindet sich 2027 im Finanzhaushalt als Investition.
Herr Gränitz betont, wie wichtig die Beurteilung von Aufwand und Investition ist. Ein Beispiel ist die Elektrosanierung des Rathauses. Allein wäre es ein Aufwand. Durch das Hinzuziehen von Heizungserneuerung und Malerarbeiten ist es eine Investition und kann kreditiert werden.
Frau Falkert erfragt, ob das Projekt Pütnitz nur auf einer Haushaltsstelle gebucht wird. Dem ist nicht so, erklärt Herr Gränitz. Pütnitz wird im kompletten Haushalt abgebildet, z.B. Pütnitzer Hafen wird bei der Haushaltsstelle „Häfen“ geplant und gebucht.
Herr Giese hinterfragt, ob unbesetzte Stellen aus der Planung entfernt werden und bei Bedarf hinzugefügt werden können, um einen positiveren Saldo zu erreichen.
Herr Huth erläutert, dass es keinen positiven Effekt erzielt. Eine Auswertung der unbesetzten Stellen wird zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses erbeten.
Herr Kasch fragt, ob ein unausgeglichener Haushalt beschlossen werden kann? Dem stimmt Herr Gränitz zu.
Weiterhin informiert Herr Gränitz über diverse Projekte, mit denen Geld eingespart werden kann, wie z.B. Mähroboter, automatische Reinigung der Hallen, Software für die Buchung von Hallenzeiten etc.
Die RUBIKON - Auswertung zeigt 2024 grün an, derzeit befinden wir uns im gelben Rating. Zur Erklärung: Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde erfolgt in RUBIKON automatisiert durch gewichtete Haushaltskennzahlen gem. § 1 Nummer 5 GemHVO-Doppik.
Herr Schütte empfiehlt die Nutzung von KI in der Verwaltung. Herr Gränitz informiert, dass z.B. E-Rechnungen sowie automatisiertes Einspielen von Amtshilfeersuchen (GEZ) bereits erfolgen und weniger Aufwand bedeuten.
Frau Falkert hinterfragt, ob der Haushaltsplan endgültig sei. Herr Gränitz verneint dies. Es ist die 1. Lesung, die beschlossen wird. Es werden weitere Änderungen erfolgen wie z.B. die Kreisumlage. Weiterhin wird Einsparpotenzial ermittelt, geprüft und verarbeitet. Der endgültige Beschluss soll Februar 2026 erfolgen.
Herr Ilchmann bittet um Erklärung der Arbeiten im Stadtkulturhaus. Herr Gränitz zählt folgende Maßnahmen auf: Sanierung der Toiletten, Bau eines behindertengerechten Eingangs, Sanierung des Verwaltungsbüros und Malerarbeiten. Nur das Erdgeschoss wird ertüchtigt.
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzausschuss stimmt der 1. Lesung des Haushaltsplanes 2026-2029 zu und empfiehlt diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-25/177
Haushaltsplanung 2026-2029 - 1. Lesung
Die Stadtvertretung beschließt in 1. Lesung den Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Finanzplanungszeitraum 2026-2029 und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.
Anlagen zur Vorlage
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