19.06.2025 - 6 Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
5. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Kay Gränitz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gränitz berichtet über die Finanzrechnung 2025 und geht auf einige Zahlen genauer ein. Von einer geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 4,6 Mio. € wurden 3,66 Mio. € für die Schule Berliner Straße genehmigt, ist aber noch nicht in Anspruch genommen worden. Die Aufnahme eines zweiten Kredites für die Investition in das Rathaus ist mit Auflagen verbunden.
Herr Backmeyer bittet um Auskunft, ob es einen Übertragungsfehler zwischen dem Ergebnis Finanzrechnung 2024 zu 2025 gibt. Herr Gränitz wird dies klären und in der nächsten Sitzung informieren.
Herr Kasch informiert über eine eventuelle Erhöhung der Kreisumlage. Diese steht jedoch betragsmäßig noch nicht fest.
Beschluss
Beschluss:
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihm bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
In der Informationsvorlage wird der Finanzhaushalt mit den Angaben per 03.06.2025 (Anlage).
Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.
Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:
Finanzergebnis per 03.06.2025: - 143.033,59 Euro
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,5 kB
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