08.04.2025 - 5 Plakatwerbung für Veranstaltungen im öffentlich...

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Wortprotokoll

Frau Kunz informiert, dass es zu diesem Thema bereits interne, bereichsübergreifende Abstimmungen gegeben hat. Aktuell besteht in der Stadt Ribnitz-Damgarten die Möglichkeit zur sogenannten Kandelaberwerbung, die für dauerhafte Werbemaßnahmen (z.B. Einzelhandel) genutzt wird. Für die Bewirtschaftung dieser Werbeflächen besteht ein Vertrag mit der Firma Werbeservice Zacharias, die auch für die Instandhaltung der Anlagen zuständig ist.

Ergänzend dazu ist befristete Plakatwerbung im Stadtgebiet zulässig. Diese ist für gewerbliche Anbieter gebührenpflichtig (0,15 € pro Plakat und Tag), für Vereine jedoch kostenfrei. Grundvoraussetzung für die Plakatierung ist die Einhaltung verkehrsrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Lichtraumprofile.

Zur Schaffung einheitlicher Werbeflächen wurde die Einführung sogenannter Wechselrahmen für temporäre Werbemaßnahmen geprüft. Diese könnten nur unter Einhaltung bestimmter Mindestabstände angebracht werden: 2,50 m Höhe am Mast, sowie ein seitlicher Abstand von 0,50 m zur Geh- bzw. Fahrbahn. Die maximale zulässige Rahmengröße ist das Format DIN A1. Um eine Doppelnutzung (temporäre und dauerhafte Werbung) an Lichtmasten zu vermeiden, wurde durch das Ordnungsamt ermittelt, dass noch etwa 80 geeignete Masten im Stadtgebiet zur Einzelbelegung verfügbar wären – allerdings nicht alle an publikumswirksamen Standorten.

Als Herausforderungen für diese einheitliche Lösung wurden benannt:

  • Lesbarkeit: Die Kombination aus Rahmengröße und Anbringungshöhe erschwert das Erfassen der Inhalte.
  • Handhabung: Die Montage erfordert in der Regel den Einsatz einer Leiter.
  • Bewirtschaftung: Hoher Koordinationsaufwand bei Standortverwaltung, Vandalismusschäden und Instandhaltung.

Die Prüfung einer externen Bewirtschaftung durch das Ordnungsamt ergab kein zufriedenstellendes Ergebnis. Die Firma Schwarz zeigte telefonisch kein Interesse. Eine schriftliche Anfrage an die Rostocker Stadtreklame ergab ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis: Pro Plakat müssten 10 – 20 € berechnet werden. Aufgrund der geringen potenziellen Werbekundenzahl in Ribnitz-Damgarten besteht dort ebenfalls kein Interesse an einer Bewirtschaftung.

Herr Haß ergänzt, dass temporäre Plakatierungen aktuell nur nach Antragstellung beim Ordnungsamt zulässig sind. Laut gültiger Satzung sind maximal 60 doppelseitige Plakate an 30 Standorten erlaubt. Hinzu kommen Plakatierungen im Rahmen von Wahlen. Die Anschaffungskosten für standardisierte Wechselrahmen liegen je nach Ausführung zwischen 50 und 150 € pro Stück. Denkbar wäre eine kostenpflichtige Nutzung durch Werbetreibende im Rahmen einer Jahresmiete. Allerdings stellt Vandalismus (z.B. durch Sprayen) ein weiteres Problem dar, insbesondere in Bezug auf Reinigung und Haftung.

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Umsetzung des Wechselrahmen-Modells mit zusätzlichen Kosten und personellem Mehraufwand verbunden. Frau Kunz weist zudem darauf hin, dass die Stadt grundsätzlich eine Reduzierung der Plakatierung im öffentlichen Raum anstrebt. Als Alternative wurden bereits Bannerstandorte an zentralen Orten im Stadtgebiet etabliert. Diese bieten eine werbewirksame Präsentation ohne zusätzliche Plakatierung und stehen neben städtischen Akteuren auch Vereinen kostenfrei zur Verfügung. Die Koordination dieser Banner ist bereits sehr ressourcenintensiv.

Herr Leipold bestätigt, dass die bisherigen Ausführungen eher gegen die Einbindung eines externen Dienstleisters sprechen. Er bittet um Auskunft zu den derzeitigen Einnahmen aus externer Plakatierung. Herr Haß informiert, dass durch die Kandelaberwerbung rund 5.000 € pro Jahr eingenommen werden, wobei 90 % der Nutzung durch externe Unternehmen (nicht in Ribnitz-Damgarten ansässig) erfolgt.

In anderen Städten gibt es teils andere Modelle: In Barth beispielsweise müssen Werbetreibende die Rahmen kaufen und die Masten (Standort) mieten. Auf Nachfrage von Herrn Kuster erklärt Herr Haß, dass die in Dierhagen verwendeten blauen Holzrahmen zwar in Strandnähe angebracht sind, jedoch nicht den verkehrsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die dortige Kurverwaltung nutzt diese zudem ausschließlich für eigene Veranstaltungen.

Frau Petersen erkundigt sich nach dem Ursprung der Diskussion. Herr Kuster erläutert, dass er das Thema eingebracht hat, da die Plakatierung u.a. an den vorhandenen Litfaßsäulen als unattraktiv empfunden wird. Herr Lott fragt, ob digitale Litfaßsäulen eine geeignete Alternative darstellen könnten. Frau Kunz berichtet, dass dies geprüft wurde. Die Anschaffungskosten für digitale Infostelen betragen rund 10.000 € pro Stück. Zudem ist das analoge Plakatformat nicht ohne Weiteres übertragbar, und die digitale Bespielung muss laufend aktualisiert werden. Erfahrungswerte zeigen zudem, dass die Akzeptanz digitaler Infostelen bei der Bevölkerung rückläufig ist.

Herr Leipold regt an, zukünftig Nutzungsauflagen für Plakatierungen zu formulieren – beispielsweise, keine Werbung regionalen Autohauses direkt vor einem lokalen Autohaus. Zudem solle geprüft werden, ob externe Anbieter künftig höhere Gebühren entrichten sollten.

 

Die Verwaltung (Ordnungsamt) sagt eine Prüfung zu, ob eine entsprechende Satzungsänderung sinnvoll und umsetzbar ist.

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