13.02.2025 - 4 1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Satzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 13.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Ingo Woyczeszik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gränitz stellt die Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten vor, die rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten soll.
Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in M-V in der Fassung vom 11.12.2023 wurden die Höchstbeträge für die jeweiligen Funktionsträger, die ihre Tätigkeiten in der Freiwilligen Feuerwehr ausüben, sowie für Personen mit besonderen Aufgaben angehoben.
Für die Gemeindefeuerwehr Ribnitz-Damgarten werden die Aufwandsentschädigungen durch die Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 10.12.2021 vergütet.
Nach Abstimmung mit dem Amtswehrführer des Amtes Ribnitz-Damgarten und den Gemeindewehrführern der angebundenen Gemeinden wurden die Beträge für die Funktionsinhaber der Gemeindefeuerwehren besprochen und entsprechend in der zu beschließenden Änderung der Satzung festgelegt.
Herr Ilchmann und auch Herr Kasch betonen, dass die Erhöhungen vertretbar sind und befürworten diese, die letzte Anpassung war 2021.
Beschluss
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 26.02.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen:
Artikel I
1. § 3 (Entschädigung der Mitglieder der FFW) wird wie folgt verändert
a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„1. Gemeindewehrführer/in 310,00 €
2. Stellvertretung der Gemeindewehrführung 155,00 €
3. Zugführung Ribnitz und Damgarten 200,00 €
4. Stellvertretung der Zugführung 100,00 €
5. Einheitsführer/in Klockenhagen 150,00 €
6. Stellvertretung der Einheitsführung Klockenhagen 75,00 €
2. § 4 (Entschädigung Personen mit besonderen Aufgaben) wird wie folgt verändert
a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„ 1. Gemeindejugendwart/in 200,00 €
2. Stellvertretung Gemeindejugendwart/in 100,00 €
3. Jugendwart/in 125,00 €
4. Stellvertretung Jugendwart/in 62,50 €
5. Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz) 100,00 €
6. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Ribnitz) 50,00 €
7. Gerätewart/in (Löschzug Damgarten) 70,00 €
8. Stellvertretung Gerätewart/in (Löschzug Damgarten) 35,00 €
9. Sicherheitsbeauftragte/r 30,00 €
10. Pressesprecher/in 30,00 €
11. Ausbildungsleiter (Löschzüge) 60,00 €
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Huth
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
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2
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(wie Dokument)
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78,3 kB
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