29.10.2024 - 6 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 29.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. AD/BV/BA-24/039
Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Gruel“
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:
- Für die Flurstücke 2/2, 3/2, 4, 5/2, 6/1, 14, 15, 16, 17, 19/2, 60, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 94, 95, 97 und 98 der Flur 11 der Gemarkung Gruel wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
- Der Geltungsbereich untergliedert sich in drei Teilbereiche. Die Teilbereiche 1 und 2 befinden sich nördlich der Ortslage Gruel und der 3. Teilbereich südlich des Ortes. Die Bereiche werden wie folgt begrenzt:
1. Teilbereich
- im Norden durch Ackerflächen und die Wegeverbindung nach Pantlitz
- im Osten durch Ackerflächen und die Kreisstraße NVP 6 (Mühlenstraße)
- im Süden durch Grünflächen im Übergang zur Recknitz
- im Westen durch Gehölzflächen
2. Teilbereich
- im Norden durch Ackerflächen
- im Osten und Süden durch Gehölzflächen
- im Westen durch die Kreisstraße NVP 6 (Mühlenstraße)
3. Teilbereich
- im Norden durch die Grundstücke „Mühlenstraße 6 und 8“
- im Osten durch die Kreisstraße NVP 6 (Mühlenstraße)
- im Süden und Westen durch Gehölzflächen
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage
- Sicherstellung der Erschließung
- Vorhabenträger für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Firma
BSC Energie GmbH
Remlin 56
17168 Schwasdorf
- Zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow ist vor Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abzuschließen (§ 12 (1) BauGB). Die Kosten des Planverfahrens trägt der Vorhabenträger.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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845,3 kB
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