12.09.2024 - 3 Einwohnerfragen

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Wortprotokoll

Es berichten drei Mieterinnen (Frau A. Egner, Frau N. Johnson, Frau N. Meisel) von der aktuellen Wohnsituation der Blöcke (Todenhäger Str.). Herr Schulz erklärt, dass die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt sind und folglich die Firma ADAP Biogas GmbH als Wärmelieferant den Vertrag mit dem Eigentümer der Blöcke in der Todenhäger Str. zum 30.09.2024 gekündigt hat.

 

Die Situation wird wie folgt zusammengefasst:

- seit einem Jahr werden keine Reparaturarbeiten am und im Gebäude durchgeführt,

- keine Auszahlung von Kautionen oder Guthaben,

- ältere Mieter erhalten ständig Mahnungen,

- keine Reaktionen auf eingegangene Widersprüche,

- die gezahlten umlagefähigen Nebenkosten wie Gebäudereinigung, Beleuchtungskosten uvm. werden nicht weitergeleitet,

- Mieter übernehmen u. a. Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Müllbeseitigung,

- die E.ON droht den Mietern, den Storm für die Heizung, Warmwasser und Treppenhausbeleuchtung abzuschalten, da seit 05/24 keine Zahlungen eingegangen sind,

- die Polizei rät von einer zivilrechtlichen Klage ab,

- Recherchen nach Adressen bzw. Anschriften von Eigentümern erfolglos,

- der letzte Verwalter hatte aufgrund der desolaten Zustände im 05/24 gekündigt,

- die Ostsee-Zeitung wird am 17.09.2024 zu einem Gespräch vorbeikommen.

 

Es werden verschiedene Vorschläge unterbreitet und diskutiert:

- Miete auf ein Sperrkonto überweisen,

- Empfänger von Arbeitslosengeld I bzw. Bürgergeld sollen Jobcenter bzw. Arbeitsagentur für Arbeit informieren, dass für fehlende Leistungen gezahlt wird,

- Frau Schröder-Köhler wird Frau Egner zum Termin mit dem Mieterschutzbund am 02.10.2024, um 13:00 Uhr begleiten,

- alle Mieter müssen sich einig sein,

- der Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow wird den Verwalter anschreiben, da seit längerem das Regenwasser des hinteren Blocks in die Abwasserschächte läuft,

- an dieser Stelle gibt es grundsätzlich Störungen und es muss regelmäßig das Regenwasser abgepumpt werden,

- der Eigentümer ist im Grundbuch eingetragen,

- die ausstehenden Zahlungen an den Hausmeister, den Strom- und Wärmeversorger ist Aufgabe des Verwalters,

- wenn z. B. die Heizung defekt ist, darf der Mieter nicht seine Nebenkosten verringern, sondern seine Grundmiete,

- dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. dass der Mangel wiederholt angezeigt wurde,

- es gibt auch die Möglichkeit der Zwangsverwaltung,

- eine Mitgliederversammlung aller Mieter kann gerne im Dorfgemeinschaftshaus Ahrenshagen durchgeführt werden.

 

Die gestellten Fragen sind wie folgt zusammengefasst:

- wie viele Mieter sind Empfänger von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld,

- darf das Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur für Arbeit die Miete auf ein Sperrkonto überweisen,

- werden für die Blöcke Grundsteuern gezahlt.

 

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