06.03.2024 - 5 Höhe der Aufwandentschädigung für die Mitgliede...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Komm erklärt, dass die Gemeinde dringend Mitglieder für den Wahlvorstand benötigt. Diese dürfen selber allerdings keine Kandidaten für die Kommunalwahl am 09.06.2024 sein.
Frau Scheller führt weiter aus, dass bisher nur 3 von 8 benötigten Mitgliedern für den Einsatz im Wahlvorstand gewonnen werden konnten.
Herr Zahn, Frau Götzke-Lemke und Herr Brovadan erklären sich spontan bereit, im Wahlvorstand der Gemeinde Schlemmin mitzuarbeiten.
Die Gemeindevertreter werden um weitere mögliche Mitglieder werben.
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/BV/HA-23/078
Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt auf der Grundlage des § 14, Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher 70 Euro
Schriftführer/Schriftführerin 60 Euro
Weiteres Wahlvorstandsmitglied 50 Euro
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder |
7 |
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davon anwesend |
6 |
Ja- Stimmen |
6 |
Nein- Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |
Herr Komm unterliegt gem. § 24 Abs. 1 KV M-V dem Mitwirkungsverbot und ist daher von der Beratung und Abstimmung über die Beschlussvorlage Sc/BV/FA-24/084 Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Abwasser Schlemmin und Erteilung der Entlastung ausgeschlossen.
Herr Komm übergibt die Leitung der Sitzung an den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters Herrn Zahn.