06.03.2024 - 8 Schmutzwassergebührensatz sowie überarbeitete G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Komm erklärt, dass der Schmutzwassergebührensatz in diesem Jahr unverändert bleibt. Mit dem Beitritt zum Abwasserzweckverband Marlow-Bad Sülze werden rückwirkend zum 01.01.2024 niedrigere Gebühren erwartet.
Der Schmutzwassergebührensatz sowie die überarbeitete Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2024 wurden in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.02.2024 erörtert und die Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen.
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-24/082
Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 beschließt die Gemeindevertretung Schlemmin den Schmutzwassergebührensatz gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bis zum 31.12.2024.
Die Benutzungsgebühr entsprechend § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bleibt unverändert auf 6,68 €/m³.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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378 kB
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