06.03.2024 - 3 Informationen des Bürgermeisters und Einwohnerf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Informationen des Bürgermeisters:
° Es gab in letzter Zeit massiv Beschwerden von Einwohnern, u. a. zum aktuellen Rückschnitt der Bäume in der Eickhofer Straße. Da bei der Baumpflegefirma kurzfristig Kapazität frei war, blieb keine Zeit zur Information der Anwohner zum Beginn der Arbeiten. So konnten abgestellte Pkw nicht entfernt oder abgedeckt werden. Die Kommunikation der Gemeinde mit den Einwohnern muss zukünftig besser werden.
° Der kürzliche Stromausfall führte hauptsächlich zum Unmut bei den Unternehmern. Herr Komm hat sich im Namen der Gemeinde persönlich bei der e.dis Netz GmbH in Demmin über diesen wiederholten Missstand beschwert. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Gemeinde Schlemmin nur eine von vielen mit sehr schlechtem Leitungsnetz ist. Die e.dis Netz GmbH ist bemüht, Abhilfe zu schaffen, aber mehr als die schnelle Aufstellung eines Notstromaggregates wird derzeit nicht angeboten. Dies ist vor allem auch für das Schloss und die Bäckerei nicht zufriedenstellend. Bei Stromausfällen sind vor allem auch die Server betroffen.
Die Gemeinde kann immer nur weiter Druck auf die e.dis Netz GmbH für eine Streckensanierung ausüben. Auch die Einwohner sollten diese Möglichkeit nutzen.
° Die Beschädigung des Telekom-Mastes wurde seit Monaten gemeldet, aber erst jetzt war ein Mitarbeiter vor Ort und hat den Schaden dokumentiert.
° Es gab auch Beschwerden zu den zerfahrenen Straßenbanketten. Diese werden vor allem durch Lieferwagen beschädigt. Dies ist unschön, aufgrund der Bodenverhältnisse können die Gemeindearbeiter derzeit aber keine Ausbesserungsmaßnahmen ausführen.
° Der Zustand der Lindenstraße in Eickhof ist katastrophal. Die Schlaglöcher sind wieder komplett ausgefahren. Zur Schadensvermeidung sollten kurzfristig die größten Schlaglöcher repariert werden. Für größere Reparaturarbeiten an verschiedenen kommunalen Straßen sind in den nächsten Jahren finanzielle Mittel im Haushalt einzustellen.
° Bewohner des Wohnblockes haben angefragt, ob Unterstellmöglichkeiten für Rollatoren geschaffen werden können. Die Gemeinde steht dem positiv gegenüber und wird Varianten an ähnlichen Einrichtungen besichtigen. Auch die Möglichkeit einer Förderung sollte geprüft werden.
Frau Götzke-Lemke erklärt, dass derartige Unterstellmöglichkeiten andernorts von den Bewohnern zusätzlich angemietet werden müssen. Es gibt verschiedene Größen, so benötigen Rollstühle mehr Platz und evtl. auch einen Stromanschluss. Ebenso ist der Versicherungsbedarf zu bedenken, Medizingerätetechniker können Auskünfte zu den speziellen Anforderungen geben.
° Herr Komm erklärt, nur noch diese und die letzte Sitzung der Legislaturperiode zu leiten. Er wird nicht mehr als Bürgermeister kandidieren, da er beruflich als Unternehmer keine Kapazität mehr dafür hat.
Frau Berg informiert, dass sie als Bürgermeisterin kandidieren, die Herausforderung dieses Ehrenamtes annehmen und sich dahingehend schulen wird. Dafür wird sie ihre hauptberufliche Tätigkeit ein Stück zurückschrauben.
° Eine in der Freiwilligen Feuerwehr Schlemmin geplante Ausbildung wird vom Landkreis V-R nicht genehmigt. Dies ist sehr bedauerlich.
° Die Fenster im Feuerwehrgerätehaus müssen erneuert werden. Die Kosten sind für den Haushalt 2025 einzuplanen.
Einwohnerfragen:
° Herr Brovadan fragt hinsichtlich der geplanten Rohrnetzspülung der Trinkwasserleitung am 12. und 13.03.2024 an, ob das in der Gemeinde häufiger und in Absprache mit der Gemeinde erfolgt. Diese Spülung hat 2 Tage - vor allem von 04:00 bis 06:00 Uhr - enorme Auswirkungen auf seinen Bäckereibetrieb, da durchgehend Druckschwankungen und Versorgungsengpässe erwartet werden. Da Schlemmin am Ende der Trinkwasserleitung liegt, ist sein Betrieb auch betroffen, wenn in Neuenrost gespült wird. Eine Bevorratung mit Trinkwasser zur Betreibung von Öfen und Gärraum ist nicht möglich. Es gibt auch keine Versicherung, um Schäden durch diese Wartungsarbeiten abzudecken.
Herr Brovadan hat sich bereits mit dem zuständigen Spülmeister der Wasser und Abwasser GmbH Boddenland in Barth in Verbindung gesetzt. Bei einer Information 20 min vor einem Spülvorgang könnte er sich besser darauf einstellen. Am günstigsten wäre für die Bäckerei eine Spülung an den produktionsfreien Tagen Sonntag bis Montag. In der Vergangenheit war dies seines Wissens möglich.
Herr Komm erklärt, dass die Wasser und Abwasser GmbH Boddenland diese Rohrnetzspülungen eigenständig plant und durchführt. Diese werden erforderlich, wenn z. B. neue Baugebiete in der Region ins Netz eingebunden werden.
Er wird in Erfahrung bringen, ob die vorgeschlagene Information an Herrn Brovadan möglich ist. Wenn keine Lösung zu finden ist, kann auch ein Termin mit dem Geschäftsführer der Wasser und Abwasser GmbH Boddenland Herrn Knust zu dieser Thematik vereinbart werden.
Herr Gurzan weist darauf hin, dass erst einmal eine derartige Rohrnetzspülung erfolgte, seit er in Schlemmin wohnhaft ist. Als Einwohner hat er kein Problem mit einer Spülung in den Nachtstunden.
° Herr Zahn fragt an, ob die Zuständigkeit für die Stromversorgung bei der Gemeinde liegt.
Ebenso kann die Gemeinde nicht immer Rücksicht auf die Anwohner nehmen, wenn - wie in der Eickhofer Straße - kurzfristig ein kostengünstiger Baumschnitt erfolgen kann.
Herr Komm erklärt, dass die Gemeinde nicht für die Stromversorgung verantwortlich ist, hier läuft aber der Unmut der Einwohner auf.
Problematisch bei den kürzlichen Baumpflegearbeiten war vor allem, dass eine neue Firma mit den Arbeiten beauftragt war und die Kommunikation mit der Gemeinde fehlte.
Frau Berg zeigt Verständnis für die Beschwerden der Anwohner, da die Eickhofer Straße voller Geäst lag.
Auch Frau Krüger bestätigt dies und bemängelt, dass die Anwohner nicht frühzeitig über die anstehenden Arbeiten informiert wurden. So konnten u. a. keine Vorkehrungen zum Schutz der abgestellten Pkw getroffen werden.
Frau Scheller weist darauf hin, evtl. Schäden oder Reinigungskosten privatrechtlich bei der ausführenden Firma geltend zu machen.