29.02.2024 - 7 Beratung zur Einführung eines Stiefelgeldes für...

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Wortprotokoll

° Frau Schröder-Köhler informiert, dass heute dazu beraten werden soll und noch keine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung gegeben wird. Sollten die Ausschussmitglieder die Einführung eines Stiefelgeldes befürworten, soll die Beschlussempfehlung in der nächsten Ausschusssitzung thematisiert werden. Die Auszahlung würde dann ab dem Jahr 2025 erfolgen. Es wurde in der Vergangenheit nicht gewünscht, aber immer mehr jüngere Mitglieder bitten um eine finanzielle Wertschätzung ihres Ehrenamts.

 

Herr Schütte ergänzt, dass die Einführung eines Stiefelgeldes früher abgelehnt wurde, da sich stattdessen die Gemeinde bereiterklärt hatte, den Kameraden jährlich ein Sommerfest zu finanzieren. Die haben nicht stattgefunden und die Beteiligung der Gemeindevertreter an den Jahreshauptversammlungen lässt zu wünschen übrig. Die umliegenden Gemeinden zahlen ihren Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Stiefelgeld.

 

Frau Schröder-Köhler verteilt einen Satzungsentwurf über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow. Unter § 3 Einsatzentschädigung kann den Angehörigen der FF unter Absatz 1 ein pauschalisierter Betrag für die aktive Teilnahme an einem Einsatz gewährt werden. Dem Satzungsentwurf ist eine Berechnung der Einsatzentschädigung bei 5,00 €, bei 7,50 € und bei 10,00 € auf der Grundlage der Jahres-Einsatzstatistik der FF Ahrenshagen-Daskow beigelegt.

 

Eine Übersicht zur Höhe des Stiefelgeldes der umliegenden Gemeinden liegt nicht vor. Es wird gebeten, diese zur nächsten Ausschusssitzung vorzulegen.

 

Die Ausschussmitglieder unterstützen den Vorschlag, das Ehrenamt der Kameraden mit der Zahlung einer Einsatzentschädigung in Höhe von 10,00 € wertzuschätzen.

 

Herr Schütte berichtet, dass sich die Kameraden in der Amtswehrführerrunde zu den neuen Vorschlägen zur Höhe der pauschalisierten monatlichen Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Funktionsträger der FF aus der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V beraten haben. Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung soll wie folgt lauten:

  1. Gemeindewehrführer   200,00 €
  2. Stellv. Gemeindewehrführer  100,00 €
  3. Ortswehrführer    150,00 €
  4. Stellv. Ortswehrführer     75,00 €
  5. Gemeindejugendfeuerwehrwart  125,00 €
  6. Gerätewart      50,00 €.