29.02.2024 - 6 Informationen zu Änderungen der novellierten Fa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 29.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:36
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
° Frau Schröder-Köhler verliest die Antwort von Herrn Woyczeszik auf ihre Anfrage:
Die Novellierung des SOG M-V vom 14.12.2023 betrifft grundsätzlich nur Angelegenheiten der Polizei. Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet deshalb die inhaltliche Anpassung des SOG M-V an die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben. Es sind keine Änderungen enthalten, die die örtlichen Ordnungsbehörden der Gemeinden betreffen.
