29.02.2024 - 6 Informationen zu Änderungen der novellierten Fa...

Reduzieren

Wortprotokoll

° Frau Schröder-Köhler verliest die Antwort von Herrn Woyczeszik auf ihre Anfrage:

Die Novellierung des SOG M-V vom 14.12.2023 betrifft grundsätzlich nur Angelegenheiten der Polizei. Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet deshalb die inhaltliche Anpassung des SOG M-V an die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben. Es sind keine Änderungen enthalten, die die örtlichen Ordnungsbehörden der Gemeinden betreffen.

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000658&TOLFDNR=1010226&selfaction=print