29.02.2024 - 6 Informationen zu Änderungen der novellierten Fa...

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Wortprotokoll

° Frau Schröder-Köhler verliest die Antwort von Herrn Woyczeszik auf ihre Anfrage:

Die Novellierung des SOG M-V vom 14.12.2023 betrifft grundsätzlich nur Angelegenheiten der Polizei. Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet deshalb die inhaltliche Anpassung des SOG M-V an die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben. Es sind keine Änderungen enthalten, die die örtlichen Ordnungsbehörden der Gemeinden betreffen.