19.11.2024 - 5 Informationen zur Entwicklung der Kur- und Frem...

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Wortprotokoll

Frau Lohrmann stellt die Entwicklung der Einnahmen aus der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe (FVA) aus den Jahren 2019 bis 2023 vor.

Einnahmen

2019

2020

2021

2022

2023

FVA

77.556,- €

72.998,- €

83.456,- €

80.442,- €

76.282,- €

Kurabgabe

83.372,- €

76.365,- €

106.204,- €

144.697,- €

123.303,- €

Kurabgabe Zweitwohnsitz

7.295,- €

10.520,- €

13.340,- €

14.065,- €

12.264,- €

Gesamt

168.223,- €

160.153,- €

203.000,- €

239.194,- €

211.849,- €

Frau Lohrmann erläutert, dass der Rückgang der Einnahmen für die Fremdenverkehrsabgabe im Jahr 2020 durch Corona-Pandemie entstanden ist. Die Gewerbetreibenden hatten die Möglichkeit eine Befreiung oder Kürzung der Abgabe zu beantragen. Die Einnahmen für die Kurabgabe der Zweitwohnsitzinhaber sind ab dem Jahr 2020 gestiegen, da die Landesregierung zur Pandemiezeit eine Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern nur mit bestätigtem Zweitwohnsitz zuließ. Die Einnahmen der Kurabgabe basieren bis Dezember 2023 auf 1,50 € / 1,20 € für Erwachsene und 1,15 € / 0,85 € für Schüler und Studenten. Ab 2024 wird die Kurabgabe ganzjährig mit 2,00 € / Tag für Erwachsene inklusive An- und Abreisetag berechnet. Kinder bis 17 Jahren sind befreit. Die Änderung, die Kurabgabe tageweise zu berechnen, wurde im Kommunalabgabengesetz MV geregelt und soll Übernachtungsgäste und Tagesgäste gleichstellen. Herr Leipold möchte erfahren, ob die Anzahl der Tagesgäste bekannt ist. Frau Lohrmann informiert, dass eine belastbare Erfassung der Tagesgäste nicht möglich ist und die Zahlung der Tageskurabgabe in der Tourist-Information an einzelnen Parkautomaten möglich ist. Eine Kontrolle der Tagesgäste erfolgt in Ribnitz-Damgarten nicht. Herr Kalweit berichtet, dass die umliegenden Ostseebäder die Tageskurabgabe durch Strandvogte oder Zugangskontrollen an den Seebrücken durchgesetzt wird. Herr Lott fragt, ob ein möglicher Rückgang der Übernachtungszahlen für das Jahr 2024 durch die Erhöhung der Kurabgabe aufgefangen wird. Frau Lohrmann erläutert, dass die Zahlen für das Jahr 2024 noch nicht vollständig vorliegen. Einer der Gründe dafür ist, dass viele Vermieter die Erfassung der Kurabgabe durch manuelle Meldescheine durchführen und die Abgabefristen nicht einhalten. Die manuellen Meldescheine müssen für die Abrechnung händisch in das Abrechnungssystem eingegeben werden. Bei konsequenterer Nutzung des digitalen Erfassungssystems durch die Vermieter, könnten die Daten und Abrechnungen schneller Vorliegen. Frau Lohrmann fährt mit der Präsentation fort und stellt die Entwicklung der Übernachtungen dar.

 

2019

2020

2021

2022

2023

Übernachtungen

106.197

84.357

105.577

118.238

110.416

Der Rückgang der Übernachtungen im Jahr 2020 ist ebenfalls auf die Pandemie und die zu dem Zeitpunkt geltende Gesetzeslage zurückzuführen.

Die Kosten der Aufwände zur Erhebung der Tourismusabgaben belaufen sich gerundet auf 70.500,- € pro Jahr und schlüsseln sich auf in 8.000,- € Produktion Meldescheine, Kurkarten, Infomaterial, 5.000,- € Systemgebühren AVS, 7.500,- € Fortsetzung interkommunaler Vertrag (Gästecard) und 50.000,- € Personalkosten inkl. aller Arbeitgeberanteile. Durch die Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst können die Produktionskosten für den Druck der Meldescheine eingespart werden.

Herr Berg fragt, wofür die Mittel aus der Kurabgabe genutzt werden. Frau Lohrmann informiert, dass die Mittel für die touristische Infrastruktur, wie z.B. die Museen, Tourist-Information, Pflege von Grünanlagen oder touristische Wegweisungen eingesetzt werden. Die zugrunde liegenden Ausgaben werden nicht durch die Einnahmen der Tourismusabgaben gedeckt. Herr Bladt schlägt vor den Gästen zu visualisieren wofür die Kurabgabe eingesetzt wird um die Akzeptanz zur Zahlung zu steigern. Herr Kalweit berichtet, dass eine kleine PR-Kampagne mit Plakaten und Postkarten ins Leben gerufen wurde, um den Gästen die Notwendigkeit der Abgabe darzustellen. Die Kurabgabe ist eine Zweckgebundene Abgabe für die Erweiterung, Pflege und Betrieb touristischer Infrastruktur. Die Ausgaben für die touristische Infrastruktur sind freiwillige Leistungen der Tourismusorte, die anteilig aus der Kurabgabe gedeckt werden. Ribnitz-Damgarten hat derzeit die günstigste Kurabgabe in der Region Fischland-Darß-Zingst. Herr Lott regt an, Bänke durch Firmen sponsern zu lassen und diese in der Stadt aufzustellen. Frau Lohrmann berichtet, dass die großen Unternehmen in der Stadt bereits gern die großen kulturellen Veranstaltungen fördern. Im Bereich des Klosters wurden zudem bereits Bänke durch den Lions Club aufgestellt und gekennzeichnet. Herr Leipold berichtet, dass die Kurabgabe im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein abgeschafft wird. Herr Lott fragt, ob ein Teil der touristischen Abgaben ans Land gezahlt werden muss. Herr Kalweit erläutert, dass diese Thematik im Rahmen des neuen Tourismusgesetz MV durch das Land angedacht war. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist an den geltenden Rechten zur kommunalen Selbstverwaltung gescheitert. Herr Leipold merkt an, dass Born am Darß nun als Seebad prädikatisiert werden soll. Dies könne Ribnitz-Damgarten ebenfalls geprüft werden. Herr Kalweit informiert, dass es sich in Born um eine Reprädikatisierung handelt. Die letzte Prädikatisierung erfolgte dort im Jahr 1994 für 30 Jahre. Born verfügt über eine Badestelle mit Badeaufsicht. Wieck am Darß strebt aufgrund der fehlenden Badeaufsicht keine Prädikatisierung als Seebad an.  

 

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