12.09.2024 - 14 Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Waack informiert über das Wahlrecht, separate Konzernabschlüsse oder einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Konzernabschluss würde einen sehr hohen Verwaltungsaufwand in Anspruch nehmen, deshalb hat man sich für den Beteiligungsbericht entschieden. Die Gewinnabführungen und Konzessionsabgaben gehören zu den wichtigen Einnahmen der Stadt, auf denen keine Kreisumlage abgeführt wird.

Herr Kasch hinterfragt die Gewinnabführungen der Gebäudewirtschaft. 2012 waren es noch 800.000 € und 2023 nur noch ca. 186.000 €. Wie kommen diese Schwankungen zustande?

Frau Waack berichtet, dass aufgrund gestiegener Kosten der Spielraum für Gewinnabführungen sinkt, da die Gebäudewirtschaft selbst entsprechenden Finanzbedarf hat.

 

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Beschluss

Beschluss:

Nach § 73 Abs. 3 hat die Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres einen Bericht über die

unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen

und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der

Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Eine mittelbare Beteiligung liegt vor, wenn eine kommunale Gemeinde mindestens maßgeblichen Einfluss ausübt. Einen maßgeblichen Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn ihr über ihre Töchterorganisationen und Kommunalunternehmen mehr als 20% der Stimmrechte

zustehen.

Beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde über ihre Eigenbetriebe, ihre sonstigen

Vermögen mit Sonderrechnung und ihre Kommunalunternehmen aus, wenn ihr die Mehrheit

der Stimmrechte zusteht.

 

Der Bericht hat Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungs-

verhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten. Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler

Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen

und Bürger transparent bleibt.

 

Die Pflichtangaben des Berichtes sind:

1. Beteiligungsübersicht mit Rechtsform, Unternehmensgegenstand,

Unternehmenszweck, Kapital und prozentualer Besitzanteil der Kommune

2. Übersicht der Gremien und Organe der Gesellschaft

3. Beteiligungsverhältnisse

4. Öffentlicher Zweck

5. Wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens

6. Finanz- und Leistungsbeziehungen (Gewinnabführungen, Verlustabdeckungen,

Bürgschaften, Gewährleistungen, Kapitalzuführungen und -entnahmen)

 

In den Anlagen sind diese Angaben für

 

1. die Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH - 100 % Beteiligung

2. die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH - 61 % Beteiligung

3. die Wasser- und Abwasser GmbH - Boddenland - 34,2 % Beteiligung

4. den Abwasserzweckverband Körkwitz - 3 von 16 Stimmrechtsanteilen

5. die e.dis Energie Nord AG – 221.332 nicht börsennotierte Aktien - 0,126475 % Anteile

 

sowie

 

6. sonstige Beteiligungen

   - Wasser- und Bodenverband Recknitz-Boddenkette

   - Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste

   - Regionaler Planungsverband Vorpommern

   - Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV)

 

aufgeführt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000604&TOLFDNR=1011304&selfaction=print