09.04.2024 - 4 Landespolitische Pläne zur Tourismusentwicklung...

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Wortprotokoll

Herr Leipold begrüßt Frau Bülow die Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst. Frau Bülow erläutert, dass sie Mitglied in der Arbeitsgruppe Tourismusgesetz und Tourismusdestination ist. Heute möchte sie drei große Themen zu den Entwicklungsplänen aufzeigen. Durch das Tourismusgesetz soll Mecklenburg-Vorpommern für den Tourismus attraktiver werden. Die Einführung des Tourismusgesetzes ist für Anfang 2025 geplant. Die Finanzierung soll über die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe erfolgen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird Mecklenburg-Vorpommern in sieben einzelne Tourismusdestinationen aufgeteilt. Die Tourismusdestinationen sollen durch die einzelnen Tourismusverbände gestärkt werden, jedoch sind diese aktuell personell sehr unterschiedlich aufgestellt. Die Voraussetzung, dass ein Ort Kur- und Fremdenverkehrsabgabe erheben kann, war bisher die Klassifizierung als amtlich anerkannter Kur- oder Erholungsort. Zusätzlich zu diesen Prädikaten wurden im KAG und KurorteG im Jahr 2021 zwei neue eingeführt. Durch einen Antrag können Regionen bzw. Orte als Tourismusregionen und Tourismusorte ernannt werden. Aktuell sind das Mönchgut Granitz und die Insel Usedom als Tourismusregion und u.a. die Orte Rostock, Neubrandenburg, Pasewalk, Teterow, Mönchhagen und Rövershagen als Tourismusorte ernannt. Mit der Anerkennung zu Tourismusregion und Tourismusort ist die Voraussetzung gegeben eine Kurabgabe zu erheben, jedoch keine Fremdenverkehrsabgabe. Durch die Einführung dieser beiden Prädikate sollen die Orte eine weitere Finanzierungsmöglichkeit durch die Kurabgabe erhalten. Bisher nutzen 7 Orte die Möglichkeit der Kurabgabenerhebung. Im Jahr 2023 wurden in der Übergangsphase Modellregionen als Vorreiter des Tourismusgesetzes ernannt. Eine Modellregion ist Fischland-Darß-Zingst. In den Jahren 2024/25 läuft der Destinationsentwicklungsprozess. In diesem werden individuelle Handlungswese der sieben Destinationen in Hinführung auf ein Tourismusgesetz entwickelt. Der Status Quo zeigt eine fehlende Flächendeckende Tourismusfinanzierung auf. Neben den Förderungen vom Land sind die Abgaben aus den Einnahmen der Kur- & Fremdenverkehrsabgabe der Kommunen ein potenzieller Mitteleinsatz im Tourismusgesetz.

Diese Mittel sollen für die öffentliche touristische Infrastruktur, Marketing/Verkaufsförderung, Zusammenarbeit aller Ebenen & Akteure, Destinationsentwicklung & Strategie, Entwicklung & Qualifikation der Tourismuswirtschaft, Gästemanagement & Besuchersteuerung, Produkt- & Angebotsmanagement, Innovationsmanagement & Digitalisierung, sowie touristische Mobilität eingesetzt werden. Der Zwischenstand der Erfassung touristischer Einnahmen in MV beläuft sich auf ca. 54 Millionen Euro. Das Verhältnis von Kurabgabe zu Fremdenverkehrsabgabe beläuft ich auf 12:1. Das Tourismusgesetz soll gesicherte Finanzierung wesentlicher Aufgaben des Tourismus in MV und die geordnete Strukturierung der Tourismusdestinationen in MV regeln. Die Ausgangslage in MV basiert auf Prinzip der Freiwilligkeit & kommunale Selbstverwaltung, höhe prädikatisierte Orte & Tourismusorte, Erhebungsmöglichkeit für Gäste und/oder Unternehmensabgaben, ländliche Räume ohne Finanzierungsinstrument, Regionalverbände/-organisationen und der Bettensteuer in einigen Orten. Die Zielstellung ist die Erhöhung zweckgebundener Mittel für touristische Aufgaben, Aufgabenteilung und effiziente Zusammenarbeit auf und zwischen den 3 Ebenen zugunsten aller Akteure und Gäste (bestenfalls sogar den Einheimischen), Stabilisierung regionaler Ebene, Neuordnung/Modernisierung der Prädikate und Beseitigung von Schwach- und Fehlstellen im KAG. Der Umsetzungsansatz für das Tourismusgesetz lautet: Integration KurorteG und Anpassung KAG, Prinzip der Freiwilligkeit, Festlegung Prädikate/Qualität/Kriterien, Zuordnung zu 7 Destinationen, gegenseitige Anerkennung, Erhebungspflicht von Gäste- und Unternehmens-/Tourismusabgaben, Prädikatisierungsempfehlung, Landesförderung für Tourismusprojekte bei Prädikatisierung und Beteiligung, Einordnung Bettensteuer, Befreiung Einheimische und Tagesgäste, sowie Übergreifenden Leistungen wie z.B. Mobilität oder Vorteile für Gäste und Einheimische. Bisher erfolgten auf dem Weg zum Tourismusgesetz MV eine Delegationsreise, sowie detaillierte Gegenüberstellung der Tourismusgesetze Österreichs, inhaltliche Ableitungen für ein Tourismusgesetz MV, Bestandssituation der Einnahmen touristischer Abgaben in MV, Entwurfsfassung eines Eckpunktepapiers und diverse Diskussionsrunden und Vorträge. Aktuell erfolgt die Klärung offener bzw. rechtlicher Fragen. Als Abgleich der Standpunkte von TMV, Städte- und Gemeindetag und Bäderverband MV gab es eine Handreichung zu rechtlichen Aspekten. Zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Innenministerium ist ein interministerielles Arbeitstreffen geplant. Der Gesetzentwurf ist für das zweite Quartal 2024 geplant, darauf folgen Beirats- und Arbeitsgruppen-Sitzungen. Das Tourismusgesetz soll als Rahmen für die Destinationsentwicklung dienen. Der Ansatz der Tourismusbranche beinhaltet die Festlegung der Destination Strukturen, Rechtsformen der DMO-Strukturen (DMO = Destinations-Management-Organisation), Aufgabenrahmen der DMOs, festgelegter Einnahmeanteil aus Gäste-/Tourismusabgaben an die Destination zur zweckgebundenen Aufgabenerfüllung, landesseitige Unterstützung der DMO, gegenseitige Anerkennung innerhalb der Destinationen, Befreiung von Einheimischen, gemeindeübergreifende Zusammenarbeit und überörtlicher Investitionen und die Erhebung und Datenfluss von Gastdaten. Die Tourismusakademie MV hat ein Ideenkonzept verabschiedet. Aktuell werden die Umsetzungsmöglichkeiten via Machbarkeitsstudie geprüft. Es folgt die Vergabe an Intervall GmbH in Bietergemeinschaft mit dwif und die Durchführung von Experteninterviews. Anschließend findet die konzeptionelle sowie finanzielle Richtungsweisung/Positionierung der Landesregierung statt.

Herr Leipold merkt an, dass die Wirtschaftsförderung des Tourismus nicht allein durch die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe finanziert werden kann, sondern ebenfalls die Gewerbesteuer in die Statistiken einfließen sollte. Frau Bülow informiert, dass die Statistiken sich auf die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe beziehen, da dies gästebezogene Einnahmen sind. Das Ziel ist es die Einnahmen der Kurabgabe durch die Prädikatisierung weiterer Orte zu erhöhen. Die Kommunen sollen einen Anteil der Abgaben weiterleiten ohne große Verluste zu generieren. Frau Lohrmann fragt, ob eine Änderung des Prozesses bzw. der Erfassung der Meldedaten mit Unterschrift angedacht ist. Frau Bülow erläutert, dass dies nicht auf Landesebene entschieden wird. Das Bundesmeldegesetz setzt eine handschriftliche Unterschrift voraus, zurzeit gibt es jedoch einen Antrag auf die Abschaffung der Meldepflicht (Bürokratieentlastungsgesetz). Herr Leipold möchte erfahren, welche entscheidenden Veränderungen das Tourismusgesetz für Ribnitz-Damgarten mit sich bringt. Durch das Prädikat Tourismusregion Fischland-Darß-Zingst erfolgt die Anerkennung der Kurkarten automatisch, aktuell wird diese durch Verträge mit den Nachbarorten und deren Einverständnis geregelt. Des Weiteren ist die Anerkennung der Einheimischen der Region vereinfacht möglich. Der Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst verspricht sich durch das Gesetz ein positives Wachstum und mehr Einwirkung für die Entwicklung der Region.

Herr Leipold bedankt sich bei Frau Bülow für die Ausführungen.

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