01.02.2024 - 5 Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
27. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung - Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Huth stellt das Konzept der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH vor.
Zum Zweck der Erfüllung der Entwicklungsaufgaben (zur Zeit Entwicklung HI Pütnitz) ist geplant, eine 100%ige Tochter der Stadt Ribnitz-Damgarten zu errichten.
Ziel ist es, einen effizienteren Ablauf sowie Controlling durch einen Geschäftsführer zu erreichen.
Die Entwicklungsgesellschaft dient als Recruiting- und Beschleunigungselement.
Aus den bisherigen Verwaltungsstrukturen ist es schwierig, so ein Projekt zu planen, voranzubringen und erfolgreich zu beenden. Die zu erwartenden Personal- und Sachkosten für die Entwicklungsgesellschaft sind im Haushalt dargestellt. Es wurden folgende Leistungen beplant.
114.02.900_50320000 Vermögensbewirtschaftung Pütnitz 209.400 €
511.00.114_50320000 Städtebauliche Planung PK 70.100 €
511.00.114_56260000 Städetbauliche Planung_Honorare 200.000 €
Herr Huth betont weiterhin, dass die Entwicklungsgesellschaft auch für zukünftige Projekte wie z.B. die Entwicklung von „Bestwood“ ein Zugewinn für die Stadt ist.
Frau Behm beanstandet die Beschlussvorlage mit der fehlenden Aussage, welche Kosten in Zukunft entstehen.
Herr Gränitz erklärt, dass in Allris die Anlage nach Postausgang angefügt wurde.
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage mit einer Nein-Stimme zu und empfiehlt diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.
Beschlussvorlage Nr. 23/BV/VL-23/758
Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt entsprechend § 22 Abs. 2 Kommunal-verfassung M-V (KV M-V) i. V. m. § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V die Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH als 100%ige Tochter der Stadt Ribnitz- Damgarten.
Die Entscheidung ist erst nach einer positiven Stellungnahme bzw. Verfristung der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 77 Abs 1 KV M-V zu vollziehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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