10.09.2024 - 10 Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Inhalte der Beschlussvorlage wurden von Herrn Widuckel vorgestellt. Herr Keil ergänzte, dass kein Umlegungsverfahren notwendig ist, da die Flächen mit einer Ausnahme der Stadt gehören. Das private Grundstück kann aufgrund des guten Zuschnitts eigenständig entwickelt werden.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/040

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Barther Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Barther Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 21. August 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage