10.09.2024 - 12 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auch diese Beschlussvorlage stellte Herr Widuckel vor. Herr Keil ergänzte die Planinhalte und verwies dabei auch auf das bisherige Einvernehmen des Ortsbeirates Klockenhagen.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/441/1

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“ im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 3. September 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage