09.04.2024 - 7 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 11...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläuterte die Beschlussvorlage. Herr Keil ergänzte die noch offenen Punkte, welche bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.04. geklärt sein müssen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen mittels einer städtebaulichen Vereinbarung und die Klärung offener Pkt. betr. Artenschutz und Blendschutz. Falls eine Klärung nicht möglich ist, wird die Beschlussvorlage zurückgezogen.

Der Bürgermeister ergänzte, dass vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes zwischen der Stadt und dem Investor unter Einbindung des Hauptausschusses Abstimmungen zur Einbeziehung städtischer Flächen für Trafostation, Leitungstrassen und Photovoltaikmodule erfolgen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/755/01

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 27. März 2024 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 27. März 2024 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 27. März 2024 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage