25.09.2024 - 14 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ri...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Gohs betont einleitend, dass es außergewöhlich ist, bereits im September 2024 den Jahresabschluss 2023 beschließen zu können.

 

Frau Stadtvertreterin Völschow, Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, führt aus, dass der Rechnungsprüfungsausschuss ein Pflichtausschuss ist. Gemäß Kommunal-prüfungsgesetz führt er die örtliche Prüfung durch. Diese umfasst auch die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt unter Berücksichtigung und Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die vom Finanzverwaltungsamt der Stadt zugearbeiteten Unterlagen wurden in der Sitzung vom 29. August 2024 gesichtet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses widersprechen. Der Ausschuss hat einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Er empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses und anschließend die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

 

Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Stuht bezüglich der Daten aus dem Datenerfassungssystem Rubikon, in dem für die Stadt hauptsächlich die Null steht, aber in einem Fall „- 1“, erklärt Frau Waack, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, dass das Punktesystem von „- 50“ bis „+ 50“ reicht und die Stadt mit „- 1“ noch deutlich im Bereich der grünen Leistungsfähigkeit liegt. Sie bestätigt, dass es etwas verwirrend ist und bietet an, die näheren schriftlich Erläuterungen zum Puktesystem zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahres-
abschlusses 2023.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage