25.09.2024 - 13 Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 25.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Gohs bittet Herrn Kasch als Vorsitzenden des Finanzausschusses um eine kurze Erläuterung der Beschlussvorlage.
Herr Kasch führt aus, dass dieses Ergebnis von ca. -130.000 Euro aus der Ergebnisrechnung im Prinzip der Gewinn- und Verlustrechnung einer privaten Firma entspricht. Der negative Wert ist tatsächlich undramatisch, weil in diesem Ergebnis 2,5 Mio. Euro Nettoabschreibungen enthalten sind. Das heißt, wenn man den Finanzhaushalt betrachtet, hat die Liquidität der Stadt im abgelaufenen Jahr zugenommen. Insofern liegt die Stadt sogar oberhalb des Planes, weil der ursprüngliche Ansatz ein Defizit von 3 Mio. € vorgesehen hat. Dass das nicht so eingetreten ist, liegt an der Tatsache, dass die größeren Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden konnten.
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage ist nach Haushaltsrecht vorgeschrieben, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Der Haushaltsausgleich ist nach den geltenden Rege-lungen gelungen, und zwar insbesondere deshalb, weil die Entnahme aus der Kapital-rücklage die Nettoabschreibungen nicht übersteigt. Das ist hier ganz eindeutig der Fall.