25.09.2024 - 10 Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Gohs weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage ein gutes Beispiel für eine mögliche Abweichung vom grundsätzlichen Dreistufenverfahren darstellt. Beim Bebauungsplan Nr. 74, Wohnbebauung Barther Straße”, wird ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich. Im Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden musste der Entwurf des Bebauungsplanes überarbeitet werden.

 

Im betroffenen Gebiet im Bereich der ehemaligen Tischlerei bestehen deutliche städtebauliche Missstände. Nachdem sich die Eigentumsverhältnisse geändet haben, kann die Entwicklung vorangetrieben werden. Es handelt sich um eine mittel- bis langfristige Planung. Die Stadt will vorbereitet sein, wenn sich die wirtschaftliche Lage verbessert.

 

Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Wippermann informiert Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, dass es im Bebauungsplangebiet neben der Stadt einen weiteren Grundstückseigentümer gibt, mit dem die Stadt im Gespräch ist. Er befürwortet das Vorhaben, den Neubau einer Arbeitsagentur, und will gemeinsam mit der Stadt die Entwicklung entsprechend vorantreiben, wenn sie baurechtlich möglich ist. Details wurden noch nicht besprochen, weil dafür die Rahmenbedingungen noch nicht vorhanden sind.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Barther Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 21. August 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage