25.09.2024 - 12 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Gohs berichtet, dass sich der Ortsbeirat Klockenhagen mit der Beschlussvorlage befasst hat und die Beschlussfassung empfiehlt. Er weist darauf hin, dass der Antragsteller die Kosten des Verfahrens und der Baumaßnahme übernimmt.

 

Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Wippermann verweist er darauf, dass im Sachverhalt zur Beschlussvorlage dargestellt wird, dass die Entwässerung des Plangebietes über den direkten Anschluss an den Brückengraben gesichert werden könnte, sofern sich andere Maßnahmen als unzureichend erweisen.

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, ergänzt, dass die Träger öffentlicher Belange und die Behörden nach der Beschlussfassung zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordet werden. Die Auswertung wird ergeben, ob das Konzept nachgebessert werden muss. Der Stadt ist bewusst, dass die weitere Entwicklung des Ortsteils ausreichend Kapazitäten für die Entwässerung erfordert. Der Hochwasserschutz entfaltet aber Haushaltsrelevanz.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“ im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 3. September 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage