Herr Stadtpräsident Gohs verpflichtet nunmehr alle weiteren Mitglieder der Stadtvertretung gemäß § 28 Abs. 2 zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten. Er erklärt, dass er dies per Handschlag machen möchte, auch wenn die Kommunalverfassung dies nicht mehr zwingend vorsieht.