17.07.2024 - 5 Verpflichtung der Stadtpräsidentin/des Stadtprä...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Schacht verpflichtet Herr Stadtpräsident Gohs auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, sein Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Er verpflichtet ihn zur Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, sofern er nicht aus wichtigem Grund verhindert ist. Des Weiteren verpflichtet er ihn zur Verschwiegenheit über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

Anschließend übergibt Herr Stadtvertreter Schacht Herrn Stadtpräsident Gohs die Sitzungsleitung.

 

 

Herr Stadtpräsident Gohs wendet sich an die Bürgerinnen und Bürger als wichtige Säule der Stadtgesellschaft der Stadt mit dem Aufruf, sich einzubringen, die Stadtvertretung zu fordern, zu kritisieren, aber auch zu loben. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ruft er auf, zu gestalten, entscheidungsfreudig zu sein und die ehrenamtlich Tätigen in ihrer Gremienarbeit zu unterstützen. Zuletzt richtet er Worte an die Mitglieder der Stadtvertretung. Er bringt seine Freude darüber zum Ausdruck, dass in der neu gewählten Stadtvertretung sowohl junge, ältere, neu gewählte und erfahrene Stadtvertreter:innen vertreten sind. Nach der Konstituierung der Stadtvertretung und der Ausschüsse und Ortsbeiräte sollte zur Sacharbeit zum Wohle der Stadt übergegangen werden.

 

Herr Stadtpräsident Gohs dankt allen, die ihm das Vertrauen ausgesprochen haben.