24.04.2024 - 6 Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürger...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf weist einleitend darauf hin, dass in Ribnitz-Damgarten erstmalig ein Bürgerbegehren initiiert worden ist. Mit dieser Situation umzugehen, ist allseits nicht einfach.

 

Herr Stadtpräsident Westendorf verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und die entsprechende Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Herr Bürgermeister Huth führt aus, dass der § 20 der Kommunalverfassung regelt, dass ein Bürgerbegehren zum Bürgerentschied führt, wenn die Stadtvertretung die Zulässigkeit beschließt. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit sind eng gefasst und liegen seiner Auffassung nach nicht vor. Die Stellungnahme des Landkreises als untere Rechtsaufsichtsbehörde ist umfassend und stellt fest, dass das Bürgerbegehren formell unzulässig ist. Es ist festzuhalten, dass die Standpunkte von Verwaltung und Rechtsaufsicht nicht in allen Punkten identisch sind, aber beide zum gleichen Ergebnis kommen.

 

Aus Sicht des RAB sind folgende Voraussetzungen erfüllt bzw. nicht erfüllt:

  • Die Fragestellung ist zwar komplex, aber mit Ja zu beantworten.
  • Die Unterschriften liegen in ausreichender Anzahl vor.
  • Nicht gegeben ist die gebotene Transparenz, da den Bürgern nicht deutlich dargestellt wurde, worüber und mit welcher Konsequenz entschieden wird, insbesondere in Hinsicht auf die finanziellen Auswirkungen. Der diesbezügliche Kostendeckungsvorschlag ist sowohl nach Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde als auch aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend.

 

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist aufgrund dieser Tatsache zwingend zu verneinen, gegen eine andere Entscheidung müsste er als Bürgermeister aufgrund der Rechtswidrigkeit Widerspruch einlegen. Er stellt klar, dass der Stadt ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstehen würde. Der Verlust der Fördermittel für die Aufräumarbeiten würde zu einem negativen Grundstückswert führen.

 

Herr Stadtvertreter Giese führt aus, dass er als Vertreter seiner Partei für eine stärkere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger eintritt. Er verweist auf die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde, die im Ergebnis zu der Auffassung kommt, dass der Argumentation der Beschlussvorlage nicht in allen Punkten gefolgt werden kann. Die Annahme der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens scheint lediglich als gut vertretbar. Das Bürgerbegehren könnte seiner Ansicht nach somit auch zugelassen werden, was seine Partei unterstützt und zu einer Ablehnung der Beschlussvorlage durch die Fraktion führt. Er beantragt daher die Zurückverweisung der Beschlussvorlage zur nochmaligen Beratung an den zuständigen Ausschuss.

 

Herr Stadtvertreter Gohs merkt an, dass eine ausführliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt und er der Argumentation der Rechtsaufsicht und der Verwaltung folgen kann. Die Fraktion CDU/FDP hat das Thema in ihrer Fraktionssitzung ausführlich diskutiert und stimmt der Beschlussvorlage zu. Ein anderer Beschluss wäre auch nicht rechtskonform.

 

Herr Bürgermeister Huth erklärt Verständnis für das Demokratiebestreben von Herrn Stadtvertreter Giese, weist aber auf die Komplexität des Themas hin.

 

Frau Stadtvertreterin Wippermann verweist darauf, dass die Rechtsaufsichtsbehörde für die Rechtsberatung der Mitglieder der Stadt- und Gemeindevertretungen zuständig ist. Es sollte das Ergebnis der Betrachtung durch diese akzeptiert werden. Sie würdigt an dieser Stelle das Engagement der Bürgerinitiative für eine Bürgerbeteiligung. Sie verweist des Weiteren darauf, dass die Bürgerinitiative Rechtsmittel gegen die Entscheidung hat.

 

Der Antrag von Herrn Stadtvertreter Giese, die Beschlussvorlage an den zuständigen Ausschuss zurückzuverweisen, wird mit 3 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/VL-24/801

Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

 

Die Stadtvertretung Ribnitz- Damgarten beschließt:

 

Der durch die Herren Steffen Lott, Burkhard Drechsler und Dr. Steffen Schmidt vertretene Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 20 KV- MV zu der Frage:

 

Soll sowohl eine Veräußerung als auch eine Belastung mit einem Erbbaurecht der im Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten stehenden, im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten Nr. 109 „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“ gelegenen Grundstücksflächen ausschließlich erfolgen, wenn die Erwerber/durch das Erbbaurecht Begünstigten (im Folgenden insgesamt als Erwerber bezeichnet) sich rechtswirksam dazu verpflichten, alle nachfolgend unter a. – g. benannten, der Stadt Ribnitz-Damgarten entstandenen oder noch entstehenden Kosten, jeweils in Höhe nach dem Verhältnis zwischen der jeweiligen Erwerbsfläche/mit Erbbaurecht belasteten Fläche und der Gesamtfläche der zuvor genannten Grundstücksflächen zu übernehmen?

 

Planungs-, Gutachten- und Durchführungskosten sind:

a. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109,

b. Beräumung von Kampfmitteln, Altlastensanierung und Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen auf dem künftigen Bebauungsplangebiet,

c. Abbrucharbeiten vorhandener Start- und Rollbahnen sowie anderer versiegelter Flächen und Gebäude auf dem künftigen Bebauungsplangebiet,

d. äußere und innere straßenmäßige Erschließung des künftigen Bebauungsplangebietes, inkl. der Umgehungsstraße Damgarten sowie des gesamten Straßen- und Wegenetzes auf solchen Flächen des künftigen Bebauungsplangebietes, die von der Stadt Ribnitz-Damgarten nicht veräußert/mit einem Erbbaurecht belastet werden,

e. leitungsgebundene Erschließung des künftigen Bebauungsplangebietes (Wasser, Abwasser, Strom, Wärme, Telekommunikation, Internet),

f. naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen des Artenschutzes,

g. Ausgleichsmaßnahmen nach dem WaldG MV wie Waldausgleichsmaßnahmen und Ersatzaufforstung.

 

wird als unzulässig abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

22

Ja- Stimmen

19

Nein- Stimmen

2

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000557&TOLFDNR=1010784&selfaction=print