24.04.2024 - 7 Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss üb...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Uwe Brandenburg nimmt aufgrund § 24 der Kommunalverfassung M-V, Mitwirkungsverbot, an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Stadtpräsident Westendorf weist darauf hin, dass es sich hier um den Bereich des ehemaligen Intershops handelt.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/780/01

 

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Körkwitzer Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-24/780 vom 28. Februar 2024 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

 

wird im Punkt 1 wie folgt geändert:

 

1. Der mit Ablauf des 8. März 1999/27. September 2004 in Kraft getretene Bebauungs-plan Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, wird gemäß § 2 Abs. 1
i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt

 

  • begrenzt im Westen durch die Straße „Am See“
  • begrenzt im Norden durch die Straße „Am Bürgermeistergarten“
  • im Osten durch die Grundstücke „Rostocker Straße 1“ und „Rostocker Straße 7“
  • im Süden durch die „Rostocker Straße“ und die Grundstücke „Rostocker Straße 5“ und „Rostocker Straße 7“

 

geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 19/1, 20/4, 20/5, 25/8, 25/9, 25/10. 25/11, 28/5 und 28/6, der Flur 15 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-24/780 vom 28. Februar 2024 unverändert bestehen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

Herr Stadtvertreter Brandenburg nimmt aufgrund § 24 KV M-V (Mitwirkungsverbot) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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Anlagen zur Vorlage