28.02.2024 - 16 Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellsc...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Huth führt einleitend aus, dass unbedingt gewährleistet werden muss, dass das für die städtische und regionale Entwicklung immanent wichtige Projekt Bernsteinresort Pütnitz umgesetzt wird. Es ist aktuell festzustellen, dass er als Bürgermeister gemeinsam mit dem Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, Herrn Körner, die erforderlichen Arbeiten innerhalb der Verwaltung aus zeitlichen und strukturellen Gründen nicht mehr abdecken können. Eine Entwicklungsgesellschaft und damit eine Struktur außerhalb der Verwaltung bietet insbesondere die Möglichkeit, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.

 

Das Projekt braucht jemanden, der sich mit dem Projekt in gleichem Maße wie er identifiziert sowie Expertise und Motivation mitbringt, der aber auch ausreichend Zeit für die Projektleitung zur Verfügung hat. Die Entwicklungsgesellschaft bietet die Chance, eine solche Person zu akquirieren. Er verweist darauf, dass nur mit der Umsetzung des Pütnitzprojekts unter anderem die Erhaltung des Krankenhauses und die Sanierung der Schulen im Stadtteil Damgarten abgesichert werden kann.

 

Er verweist darauf, dass die 100%ige Kontrolle durch die Stadt über ihn als Gesellschafter und den Hauptausschuss als Aufsichtsrat garantiert ist. Des Weiteren weist er darauf hin, dass Zweck der Gesellschaft nicht ausschließlich das Projekt Pütnitz ist, sondern darüber hinaus der Grundstücksverkehr an sich. Die Übertragung von städtischen Grundstücken auf die Gesellschaft ist grundsätzlich nicht beabsichtigt, im Zusammenhang mit zukünftigen Entwicklungen aber nicht auszuschließen. Es ist auf jeden Fall begrüßenswert, dieses Werkzeug zu haben, zum Beispiel im Rahmen der Entwicklung der erworbenen Flächen des ehemaligen Faserplattenwerkes.

 

Frau Stadtvertreterin Wippermann sieht es für sinnvoll an, dass die Geschäftsführung der Stadtvertretung einmal pro Jahr Bericht über ihre Tätigkeit erstattet. Herr Bürgermeister Huth versichert ausdrücklich, dass neben dem Hauptausschuss als Aufsichtsrat auch gegenüber der gesamten unbedingt Stadtvertretung Transparenz geschaffen und Rechenschaft abgelegt werden wird.

 

Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Wippermann erklärt Herr Bürgermeister Huth, dass die Mitglieder der Stadtvertretung weiterhin im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt werden und Einsicht in die Stellungnahmen und Gutachten erhalten, da es sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe der Stadt handelt.

 

Herr Stadtvertreter Giese erfragt, wie viele Vollzeitstellen geschaffen werden und ob diese höher vergütet werden als im Projektbüro. Herr Bürgermeister Huth führt aus, dass die bisher im Stellenplan für das Projektbüro Bernsteinresort ausgewiesenen Stellen in die Gesellschaft übergehen. Die Stelle der projektleitenden Geschäftsführung ist zukünftig höher dotiert als die aktuelle Stelle des Projektingenieurs. Auf eine weitere Anfrage von Herrn Stadtvertreter Giese führt Herr Bürgermeister Huth aus, dass sich die 470.000 €, die für die Entwicklungsgesellschaft im Haushalt gebunden werden, aus den jetzigen Haushaltsstellen für das Projektbüro zusammensetzen. Dazu gehören Gutachten, Personalkosten und weitere Sachkosten.

 

Herr Stadtvertreter Schacht vertritt den Standpunkt dass der Hauptausschuss nicht gemäß § 7 Absatz 2 des Gesellschaftervertrages gleichzeitig der Aufsichtsrat der Gesellschaft sein sollte. In diesem sollte jede Fraktion vertreten sein. Herr Bürgermeister Huth verdeutlicht, dass die Schaffung einer weiteren Struktur erneut zu Verzögerungen führen würde. Der Hauptausschuss leitet schon jetzt in großem Maße die Geschicke der Stadt und tagt in relativ kurzen Abständen. Expertise muss ohnehin von Externen kommen.

 

Herr Stadtvertreter Giese stellt einen Antrag auf Änderung des Gesellschaftsvertrages dahingehend, dass je ein Mitglied jeder Fraktion in den Aufsichtsrat gewählt wird. Er begründet den Antrag damit, dass so gewährleistet ist, dass das gesamte Spektrum der Meinungen in der Stadt abgebildet wird. Im Hauptausschuss ist nicht jede Fraktion vertreten.

 

Herr Stadtvertreter Gohs vertritt eine gegenteilige Meinung. Er sieht den Hauptausschuss, auch nach der anstehenden Kommunalwahl, als richtiges Gremium und in der Lage an, die Aufgaben eines Aufsichtsrates wahrzunehmen.

 

Des Weiteren spricht er sich ausdrücklich für die Errichtung der Entwicklungsgesellschaft aus. Sie wird die Verwaltung entlasten und bietet die große Chance, die Leistungsfähigkeit in Hinsicht auf die Umsetzung des Projektes deutlich zu erhöhen.

 

Herr Stadtvertreter Giese geht des Weiteren auf den § 7 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages ein, in dem geregelt ist, dass die Gesellschafterversammlung Aufsichtsratsmitglieder jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen und durch andere ersetzen kann. Damit sind willkürliche Entscheidungen möglich. Er empfiehlt stattdessen die Formulierung „bei berechtigtem Interesse“. Herr Bürgermeister Huth stimmt dieser Änderung zu. Er verweist in diesem Zusammenhang aber darauf, dass er auch bei der jetzigen Formulierung als Bürgermeister der Stadt und damit gleichzeitig Gesellschafterversammlung in der Ausübung seines Stimmrechts an das Votum der Stadtvertretung gebunden wäre.

 

Herr Stadtvertreter Widuckel begrüßt die Gründung der Entwicklungsgesellschaft. Die Gewährleistung von Transparenz ist aber von besonderer Bedeutung. Er beantragt deshalb eine dreimalige Berichterstattung pro Jahr.

 

Herr Stadtpräsident Westendorf lässt über den Änderungsantrag von Herrn Giese abstimmen.

 

Antrag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, den § 7 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages wie folgt neu zu formulieren:

 

Der Aufsichtsrat setzt sich aus je einem Stadtvertreter bzw. einer Stadtvertreterin jeder Fraktion der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten zusammen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

4

Nein- Stimmen

16

Enthaltungen

1

 

Anschließend lässt Herr Stadtpräsident Westendorf über die Beschlussvorlage einschließlich der Ergänzung, dass den Mitgliedern der Stadtvertretung dreimal pro Jahr Bericht zu erstatten ist, abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschlussvorlage Nr. 23/BV/VL-23/758

 

Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt entsprechend § 22 Abs. 2 Kommunal-verfassung M-V (KV M-V) i. V. m. § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V die Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH als 100%ige Tochter der Stadt Ribnitz- Damgarten. 

 

Die Entscheidung ist erst nach einer positiven Stellungnahme bzw. Verfristung der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 77 Abs 1 KV M-V zu vollziehen.

 

Den Mitgliedern der Stadtvertretung ist dreimal pro Jahr Bericht zu erstatten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

17

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

4

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage