28.02.2024 - 13 Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 28.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf führt aus, dass es sich um das einzige Eignungsgebiet für Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt handelt und sich die Stadt mit den unter Tagesordnungspunkt 13 bis 15 anstehenden Beschlussfassungen Einflussmöglichkeiten sichert.
Herr Stadtvertreter Giese erklärt, dass die AfD-Fraktion den Beschlussvorlagen nicht zustimmen wird, da sie der Meinung ist, dass die Natur geschützt und nicht durch Windenergieanlegen zerstört werden sollte.
Herr Bürgermeister Huth erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Fläche auch ohne Zutun der Stadt auf jeden Fall aufgrund gesetzlicher Regelungen als ausgewiesenes Eignungsgebiet mit Windenergieanlagen bebaut wird. Die Stadt möchte aber die Möglichkeit nutzen, dort Zugriff zu behalten und eigenerzeugte, ökologisch vertretbare Energie zu erzeugen entsprechend des durch die Stadtvertretung gefassten Energiebeschlusses.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/770
Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten („Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
-
Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
(3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird im nachfolgenden Bereich geändert:
Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergie nördlich des Freudenberger Holzes
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.014,6 kB
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