28.11.2023 - 6 Haushalt 2024 und Folgejahre
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kunz erläutert, dass sich der Haushalt weiterhin in Planung befindet. Die inhaltliche Planung des Schulstandortes Damgarten ist weiterhin fest eingeplant. Die Investitionen für die aktuelle Kindertagesstätte „Zwergengarten“ in Klockenhagen sind aufgrund des Neubaus auf ein Minimum zurückgefahren. In der Kindertageseinrichtung „Boddenkieker“ laufen derzeit noch Restarbeiten zur Elektrosanierung. Die Sanierung des Standortes der bernsteinSchule in der Berliner Straße ist derzeit in Abhängig von Fördermittelzusagen noch offen.
Herr Noack stellt den Haushaltsplan (LINK) für die Kindertageseinrichtungen vor und erläutert, dass die monatliche Gemeindepauschale, welche unabhängig von der Betreuungsart eines Kindes an den Landkreis Vorpommern-Rügen gezahlt wird,
von 179,36 € (2023) auf 191,25 € (2024). Die Finanzierung erfolgt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, durch den jeweiligen Landkreis und durch die jeweiligen Wohnsitzgemeinden erfolgt. Das Land beteiligt sich jährlich mit 54,5 % an den Kosten der im jeweiligen Haushaltsjahr angefallen Kosten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis) durch zweckgebundene Zuweisung. Das Land zahlt dazu im laufenden Jahr quartalsweise Abschläge pro Vollzeitkind (Halbtags 0,4, Teilzeit 0,6 und Ganztags 1).
Die Wohnsitzgemeinden zahlen eine monatliche Pauschale an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis). Die Wohnsitzgemeindepauschale wird jährlich durch Erlass durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung festgelegt.
Die Landkreise zahlen den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegen monatlich die verhandelten Entgelte aus den Landesmitteln, Wohnsitzgemeindepauschale sowie eigenen Mitteln aus.
Die Eltern zahlen keine Betreuungskosten, jedoch die monatlichen Verpflegungskosten.
Frau Jacoby erläutert, dass für die Berechnung der Schullasten (LINK) die Aufwendungen und Erträge aus den Teilergebnishaushalten der jeweiligen Schulstandorte gegenübergestellt werden, um die Kosten pro Schulkind zu errechnen. Dieser Beitrag wird der Wohnsitzgemeinde, die eigentlich örtlich zuständig wäre, in Form einer Abschlagszahlung in Rechnung gestellt. Ebenso erhalten die freien Schulen den errechneten Schullastenbeitrag der Schule, an der das Schulkind eigentlich örtlich beschult werden müsste.
Herr Steinke erfragt die Haushaltsplanung für den Jugendbereich. Frau Kunz erläutert, dass der neue Vereinssportlehrer einige Aufgaben im Bereich Jugendarbeit übernommen hat. Dies ergibt sich zum Teil schon aus seiner Tätigkeitsbeschreibung des Vereinssportlehrers. Auch hat sich die Ansprache der Kinder und Jugendlichen über das Thema Sport in der Vergangenheit bewährt. Daher wurde das Tätigkeitsvolumen des Vereinssportlehrers Herrn May aufgestockt, die fachliche Führung in diesem zusätzlichen Bereich erfolgt über die JAM GmbH. Weitere neue Stellen in dem Bereich wurden nicht geschaffen. Zusätzlich wurden Sachkosten im bisherigen Rahmen im Haushalt 2024 eingeplant.