26.01.2023 - 5 Entwicklung des Bernsteinresorts Pütnitz

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Körner erläutert den Arbeitsstand anhand eines Rahmenterminplans. Zum Thema Baustraße informiert Herr Körner, dass die Planungsleistung der Baustraße ausgeschrieben ist. Es sind drei Schritte vorgesehen. Zum einen die Planungsleistung, die Vermessung und die Baugrunduntersuchung. Die Angebotsfrist läuft bis zum 10.02.2023. Die eingegangenen Angebote werden wie gewohnt ausgewertet und dem Hauptausschuss zur Vergabe vorgelegt. Darüber hinaus sind verkehrstechnische Untersuchungen für das B-Plan Gebiet, für das eigentliche Bernsteinresort, im Gange. Es werden die verschieden Verkehrsarten wie beispielsweise Auto-, Rad-, Fußgänger-, oder Reiterverkehr untersucht. Im Februar kann mit ersten Ergebnissen gerechnet werden. Des Weiteren sind verkehrstechnische Untersuchungen für die Ortsumgehung im Gange. Auch hier wird im Februar mit entsprechenden Ergebnissen gerechnet. Ende Februar/ Anfang März sollen die Ausschreibungen für die Planungsleistung der Ortsumgehung an den Start gehen. Weiterhin ist das Fachgutachten für Regen-, Schmutz- und Trinkwasser in Arbeit.

Zum Thema Altlasten erklärt Herr Körner, dass zurzeit eine Firma (Koch Munitionsbergung) die Flächen auf dem Gelände untersucht. Es werden die Flächen untersucht, wo Verdachtsmomente von Kampfmittel bestehen. Die verfügbaren Flächen werden durchsondiert und was aufgefunden wird, wird ordnungsgemäß entsorgt. Zum Thema Altlastensanierung, das heißt die Probennahme im Feld, sagt Herr Körner aus, dass diese ausgeschrieben worden ist. Diese Ausschreibung musste im ersten Schritt aufgehoben werden, da die Leistungen zu teuer angeboten worden sind und nicht finanzierbar waren. Deshalb mussten man diese in vier Einzellose neu ausschreiben. Die vier Lose beinhalten Bohrarbeiten, Aufschlüsse, Grundwassermessstellen und Baustoffbeprobung. Diese Ausschreibungen haben neu stattgefunden. Der Hauptausschuss hat am 18.01.2023 die Vergaben für diese Leistungen beschlossen. Das gleiche gilt für die Laboruntersuchungen. Das heißt, die Proben die dort im Feld genommen wurden, müssen im Labor untersucht werden. Diese werden klassifiziert damit die Entsorgungswege aufgezeigt werden können. Auch diese Leistungen sind vergeben. Das Thema Altlastensanierung ist genauso im Fluss.

 

Noch in der Ausschreibung bzw. Angebotsauswertung befindet sich das Thema Machbarkeitsstudie Hafen des Wasserzugangs. Das ist eine Leistung die noch aussteht, um die Dimensionen, Standort und Inhalte eines kleinen naturbelassenen Hafens zu bestimmen. Die Auswertung der Angebote erfolgt aktuell. Die Vergabe soll möglicherweise Anfang Februar erfolgen.

 

Des Weiteren liegt die fachgutachterliche Stellungnahme für den Denkmalschutz vor. Dieser Teil wird derzeit noch bearbeitet, da dies sehr stark mit dem Bauleitplanverfahren zusammenhängt. Zurzeit erfolgt die Unterlagenzusammenstellung für die Trägerbeteiligung.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll als komplexes und koordiniertes Verfahren betrieben werden. Die UVP ist Voraussetzung, um innerhalb des Bebauungsplanverfahrens auch alle Belange mit zu würdigen. Diese ist genauso wichtig, wie beispielweise die Artenschutzkartierung.

 

Herr Körner erläutert weiterhin, dass bezüglich der Projektsteuerung, aufgrund der Größenordnung des Projektes und des hohen Steuerungsaufwandes, nun ein Unternehmen gebunden wurde. Diese Leistung wird gefördert.

 

Herr Konkol weist auf das Thema Hangars hin.

 

Herr Körner informiert, dass Begutachtungen zur Standsicherheit in der Vergangenheit stattgefunden haben. Der Hangar 4 ist durch Herrn Dr. Stenzel untersucht worden. Im letzten Jahr wurde durch einen Fachgutachter die Standsicherheit überprüft. Die Archivunterlagen der damaligen Firma, die die Hangars errichtet haben, wurden zur Verfügung gestellt. Der Hangar 1 und 2 stehen jetzt an. Um Ostern herum wird der Gutachter die beiden Objekte untersuchen. Die Leistungen wurden vergeben. Ebenfalls wurden die Leistungen als Förderung in Aussicht gestellt. Der Fördermittelbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Somit wurden die ersten wichtigen Hangars in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse liegen dort bereits vor.

 

Frau Falkert erfragt, ob alle Hangars einsetzbar sind.

 

Herr Körner sagt aus, dass dies Gegenstand der Untersuchung und Prüfung ist.

 

Frau Henschel fragt dazu, was es mit der derzeitigen Ausschreibung der Vermessung mit Laserscan der insgesamt 5 Hallen auf sich hat.

 

Herr Körner erläutert, dass dies eine ergänzende Leistung ist. Die Vermessung ist mittels Laserscan notwendig, damit die Differenzen in der Bewegung der Tragwerke der Halle ermittelt werden. Das heißt, man benötigt vermessungsmäßige Bezugspunkte um nachzuweisen, wie sich die Durchbiegung der Träger verändert hat. Dazu sind solche genauen Lasermessmethoden zu verwenden, um diese aus der Errichtungszeit bekannten Dimensionen zu überprüfen und um zu gucken, wie sie sich verändert haben.

 

Frau Henschel erfragt, ob die Vermessung erst ansteht.

 

Herr Körner sagt aus, dass die Vermessung noch ansteht und nichts mit der Begutachtung der Hallen zu tun hat. Dies ist ein Bestandteil, den man benötigt, damit der Gutachter zu einem Urteil kommt.

 

Frau Scharr erfragt, ob die Planung für das Wegenetz veröffentlicht wird.

 

Herr Körner erläutert, dass erst über einen Gutachter die Rahmendaten ermittelt werden müssen, um überhaupt eine Erschließungsplanung zu initiieren. Gegenstand ist zunächst eine Begutachtung.

 

Frau Scharr erfragt, wie lange der Prozess dauern wird.

 

Herr Körner sagt aus, dass die Erschließung noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden soll.

 

Frau Scharr erfragt, in wie weit die Bürger die Möglichkeit haben, diese Planung anzuschauen.

 

Herr Körner sagt aus, dass das nächste Bürgerforum im vierten Quartal 2023 geplant ist. Darüber hinaus gibt es während des Planungsprozesses die Möglichkeiten der Kenntnisnahme, wie beispielsweise auf den Portalen oder in Ausschüssen. Man versucht so viel wie möglich an das schon bestehende Wegenetz anzugliedern.

 

Frau Scharr erfragt, ob bis zum Ende des Jahres schon die Möglichkeit besteht, die Planung anzuschauen.

 

Herr Körner sagt aus, dass bis zum Ende des Jahres ein Partner da ist, der anfängt zu planen. Erste Ergebnisse sind schätzungsweise erst im Jahr 2024 ersichtlich.

 

Herr Schacht informiert zu den Verkehrswegen, dass diese auch im Verkehrskonzept enthalten sind. Alle Wege, wasser- und landseitig, wurden berücksichtigt und sind Bestandteil dessen. In Vorbereitung des Verkehrskonzeptes wurde mit dem Kraftverkehr gesprochen.

 

Frau Vincent erfragt, wann man mit einem Aufstellungsbeschluss rechnen kann bzw. wann dieser veröffentlicht wird.

 

Herr Körner sagt aus, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 26.10.2022 gefasst worden ist und im Stadtblatt veröffentlicht wurde.

 

Herr Lott erfragt, ob die Strecke ab der Kirchstraße bis zum Wohnblock Pütnitz und darüber hinaus als Zuwegung genutzt werden soll.

 

Herr Körner sagt aus, dass dies kein beabsichtigter Erschließungsweg für das Bernsteinresort ist.

 

Herr Lott erfragt, ob diese auch nicht für den Lieferverkehr genutzt werden soll.

 

Herr Körner erläutert, dass dies eine vorhandene öffentliche Wegeinrichtung ist und für Havarie Wege bei Veranstaltungen nachgewiesen werden muss. Die Zuwegung für das Bernsteinresort erfolgt über die Flugplatzallee.

Herr Schmidt erfragt, wann der Aufstellungsbeschluss öffentlich ausgelegt wird.

 

Herr Körner sagt aus, dass das Ziel Februar ist, da noch einiges zusätzlich zum Projekt ausgearbeitet wird.

 

Frau Köpke erfragt, wie die hohen zusätzlichen Kosten bewerkstelligt werden sollen.

 

Herr Körner erläutert, dass bestimmte Inhalte gestaltet werden können. Was die Erschließung betrifft, kann man Vorhandenes verwenden, um Kosten einzusparen. Es gibt verschiedene Steuerungsmöglichkeiten, z.B. über die Flächenqualität. Auch der Hafen wurde verkleinert. Zum heutigen Zeitpunkt ist eine Kostenschätzung nicht in Zahlen ausdrückbar. Das Budget von vor vier Jahren ist in der heutigen Sicht zu klein. Umsteuerungsmöglichkeiten sind vorhanden.

 

Herr Konkol sagt aus, dass man nicht mehr Geld ausgibt, als das, was man zur Verfügung hat.

 

Frau Vincent erfragt den Sachstand der Umgehungsstraße.

 

Herr Körner sagt aus, dass es keine Veränderungen gibt.

 

Herr Schmidt knüpft an die Frage von Frau Köpke an und sagt aus, dass das Risiko der Mehrkosten, über die 45 Millionen Euro hinaus, die Stadt tragen muss und erfragt, ob auch die Investoren das Risiko tragen müssen.

 

Herr Körner sagt aus, dass die 45 Millionen Euro nicht die Grenze sind. Eine weitere Inaussichtstellung ist der Letter of Intent. Hinsichtlich der Kostenbeteiligung der Erwerber gibt es Regelungen, die das Zuwendungsrecht bestimmen. Die Regelungen sind mit den Erwerbern zu kommunizieren, da die Fördermittel nicht ausreichen. Diese Regelung ist aus den Nebenbestimmungen eines Änderungsbescheides zu entnehmen, der mittlerweile vorliegt. Gespräche mit den Bewerbern wurden dazu geführt. Den MOU (Memorandum of Understandig) gibt es mit CenterParcs und noch nicht mit Supreme Surf. Die Ausgestaltung der neuen vertraglichen Abschnitte sind dem Zuwendungsrecht zugrunde zu legen. Die Inhalte des Zuwendungsrechtes müssen mitberücksichtigt werden. Für alle Zeiten und für alle Inhalte kann keine Generalquittung erteilt werden.

 

Herr Schmidt erachtet die Erläuterung als unklar und erfragt nochmal den Inhalt der 45 Millionen Euro und ob es einen Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid gibt.

 

Herr Körner sagt aus, dass in dem Änderungsbescheid verändertere Nebenbestimmungen enthalten sind und somit auch der MUO korrigiert werden muss. Nur das, was öffentlich förderfähig ist, ist seitens der Stadt darzustellen. Im Gesamten ist dies eine Veränderung, die zu besprechen ist.

 

Herr Schmidt erfragt, ob der Änderungsbescheid veröffentlicht wird.

 

Herr Körner verneint dies.

 

Herr Schmidt fragt, ob man diesen über einen Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz beschaffen muss.

 

Herr Körner bestätigt dies.

 

Frau Scharr erfragt, ob Spekulationssteuern für Centerparcs anfallen, wenn Grundstücke auf dem Gelände gekauft und wieder verkauft werden.

 

Herr Körner sagt aus, das bisher noch nichts gekauft worden ist.  Herr Gohs ergänzt dazu, dass die gesetzlichen Vorschriften für alle gelten.

 

Frau Henschel erfragt, ob das gesamte Gelände von Kampfmitteln beräumt wird und nicht nur die Verdachtsflächen.

 

Herr Körner erläutert, dass das gesamte Beräumungsverfahren, was Kampfmittel betrifft, der Fachaufsicht des staatlichen Munitionsbergungsdienstes unterliegt. Die fachlichen Inhalte obliegen dieser Fachaufsicht. Es existiert ein sogenanntes Räumkonzept, was genehmigt worden ist. Das Räumkonzept basiert auf den Rechercheergebnissen der Kampfmittelverdachtsflächen. Darauf aufbauend gibt es je nach Befundsituation ergänzende Untersuchungen in Teilbereichen, in denen sich Verdachtsmomente noch verstärken. Es gibt keinen Anspruch für 550 Hektar, diese quadratmeterweise auf Kampfmittel zu untersuchen, da das nicht leistbar ist. Der Anspruch ist, vom staatlichen Munitionsbergungsdienst ein Ticket zu bekommen, dass diese Fläche kampfmittelverdachtsfrei ist. Mit weiteren möglichen Ergebnissen wird man in den nächsten Wochen und Monaten konfrontiert.

 

Herr Gohs ergänzt dazu, dass es nicht die 100%ige Sicherheit gibt, dass die gesamte Fläche kampfmittelfrei ist. Der Anspruch ist es, dass die Nutzung, wie Herr Körner sie angesprochen hat, genauso in Anspruch genommen werden kann.

 

Herr Schmidt erfragt, wann mit naturschutzrechtlichen Eingriffen bezüglich der Munitionsbergungen zu rechnen ist.

 

Herr Körner erläutert, dass es eine Grenze bis zum 28. Februar mit der Vegetationsperiode gibt. Entsprechende Eingriffe wird es auch über den 01. März hinaus geben. Bis dahin gibt es klare Vorgaben, welche Arbeiten gemacht werden können. Was darüber hinaus geht und was sich nicht vermeiden lässt, ist eine Einzelbegutachtung erforderlich. Hierzu gibt es eine ökologische Baubegleitung, das heißt vor Ort wird begutachtet und eine Freigabe erteilt. Eingriffe wird es in Natur und Landschaft geben, aber immer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und in den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000456&TOLFDNR=1006926&selfaction=print