07.09.2023 - 9 Höhe der Aufwandentschädigung für die Mitgliede...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Behm erhebt Einwände zu diesem Beschluss. Sie stellt zur Diskussion, dass es in anderen Bundesländern und Kommunen eine Differenzierung der Vergütung nach der Anzahl der durchzuführenden Wahlen gibt. Herr Huth argumentiert, dass es jetzt schon sehr schwierig ist, Wahlhelfer zu finden und die Aufwandsentschädigung für einen ganzen Tag angemessen ist. Es wird von der Verwaltung nochmals die genaue Bezeichnung geprüft und an Frau Behm weitergeleitet.

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/705

 

Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt auf der Grundlage des § 14, Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher 70 Euro

Schriftführer/Schriftführerin  60 Euro

Weiteres Wahlvorstandsmitglied 50 Euro

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0