04.04.2023 - 4 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di, 04.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Waack erläutert die Änderung der Entgeltordnung. Es werden vorerst nur die geführten Wanderungen im Stadtforst angepasst (4.1), die in der Entgeltordnung unter 4. Führungen und Lehrgänge zu finden sind.
Nach Abstimmung mit den Nachbargemeinden Ostseebad Dierhagen und Ostseeheilbad Graal-Müritz wurde für den Gast eine einheitliche Preisgestaltung angestrebt und umgesetzt.
Eine Überarbeitung der Satzung insgesamt und speziell der Führungen und Lehrgänge wird noch erfolgen. Eine Neukalkulation ist dazu erforderlich.
Herr Kasch fragt, ob die Leistung UST-pflichtig sein wird nach §2b UStG.
Frau Waack informiert, dass für uns die Firma BDO Concunia GmbH alle Erträge prüft, die evtl. UST-pflichtig sind, darunter natürlich auch die Führungen.
Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden (Fischland-Darß-Zingst, RDG, Barth und Graal-Müritz) als eine gemeinsame Urlaubsregion und der gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten wurde die Begrifflichkeit von Kurkarte in Gästekarte geändert.
Die Formulierung in der BV zur Änderung der Entgeltordnung muss demnach geprüft und evtl. geändert werden. Hier wurde wie folgt das Entgelt dargestellt:
Erwachsene mit Gästekarte …
Erwachsene ohne Gästekarte …
Gruppenführungen mit Kurkarte …
Gruppenführungen ohne Kurkarte …
So ist es nicht klar dargestellt und bedarf einer Überarbeitung.
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage mit der im Vorfeld erläuterten Überarbeitung zu und empfiehlt diese der Stadtvertretung zur Entscheidung.
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/348/02
2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen
Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 19. April 2023 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten die 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen erlassen:
Artikel I
Die Anlage 2 - Entgelttabelle - Nr. 4.1 wird wie folgt neu gefasst:
4.1 Stadtforst
Geführte Wanderungen
Gruppen bis 12 Pers. 110,00 € zzgl. Kurabgabe
Gruppen ab 13 Pers., pro Peron 8,00 € zzgl. Kurabgabe
Einzelpersonen
Erwachsene 10,00 € mit Kurkarte
Erwachsene 11,50 € ohne Kurkarte
Kinder ab 7 bis 16 Jahre 5,00 €
Kinder 0 bis 6 Jahre frei
Schüler Amt RDG 2,50 €
Begleitpersonal 4,00 €
Schüler extern 3,50 €
Begleitpersonal extern 5,00 €
Zuschläge
Wochenend- und Feier-
tagszuschlag 30,00 € für Gruppen
Artikel II
Die 2. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Huth
Bürgermeister