08.06.2023 - 5 Rückblick auf die Jagdsaisons der Jahre 2020-2022

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Wortprotokoll

Herr Fleischer informierte über die vergangenen Jagdsaisons und die Zusammensetzung der Jagdreviere. Die 3 Reviere „Küstenwald“ in Neuheide (mit ca. 1.100 ha das größtes Jagdgebiet), „Pütnitzer Holz“ und „Freudenberger Holz“ bilden im Zusammenschluss mit ca. 1.700 ha die Gesamtfläche der Ribnitz-Damgartener Stadtforst. Ein Großteil der Flächen ist verpachtet.
Mitte der 90er Jahre wurden die Jagdreviere zum ersten Mal auf Grundlage des Landesjagdgesetzes ausgeschrieben. Entsprechend der Ausschreibung werden die Jagdreviere für 12 Jahre vergeben. Der Zuschlag für die Pacht wird im Hauptausschuss erteilt. 2026/2027 findet die Ausschreibung der Verpachtung der Jagdreviere erneut statt. Die Einnahmen der Jagdpachten belaufen sich auf ca. 70.000€.

In sogenannten „Hegegemeinschaften“ – der Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigen mehrerer benachbarter Jagdreviere – werden insgesamt ca. 26.000 ha bejagt. Für die gesamte Jagdregion werden jedes Jahr Abschusspläne beschieden.

Bei erfolgten Abschüssen muss jedes geschossene Rotwild körperlich abgenommen werden. Anhand der protokollarischen Erfassung der Altersklasse (und weiterer Kriterien) wird im Gruppenabschussplan transparent Buch geführt. Durch die Erfassung jedes Abschusses ist ein nachhaltiges Wirtschaften im Wald möglich. In der Regel werden in den Hegegemeinschaften ca. 200 Stück Rotwild erlegt. Davon ca. 10 Stück Hirsch (Alter 5-10 Jahre mit ausgewachsenem Geweih). Jungtiere und weibliche Tiere tragen keine Geweihe.

Letztendlich dient die Bejagung in den Wäldern dazu, den Bestand zu kontrollieren und um den Lebensraum für das Wild zu sichern.

In den Gebieten mit städtischer Eigenjagd sind Ruhezonen für das Wild vorhanden. In diesen Arealen gibt es keine Waldwege und keine Jagd.

Da Wildtiere Wiederkäuer sind müssen die Tiere stets und ständig Wildkräuter fressen. Durch die intensive und großflächige Landwirtschaft wurden die entsprechenden Wiesenkomplexe für Rotwild drastisch reduziert. Immer häufiger wird das Rotwild in den Wald gedrängt, weil das natürliche Futterangebot an Wildkräutern an naturbelassenen Wiesen schwindet.

In den letzten Jahren stand die afrikanische Schweinepest stark im Fokus. Um dem Ausbruch Herr zu werden wurde in Deutschland das Jagd- und Waffengesetz novelliert. Dies brachte einige Vorteile, z. B. die zuvor verbotene Nutzung von Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern, die legalisiert wurden, um den Abschuss des Schwarzwilds zu erleichtern.
Durch die erleichterte Jagd konnten die Schwarzwildbestände herabgesenkt werden, so dass die Übertragung der afrikanischen Schweinepest von Schwein zu Schwein unterbrochen werden kann und konnte.

Der Vorteil der legalisierten Jagdhilfsmittel wurde zugleich zu einem Nachteil. Durch die Legalisierung von Schalldämpfern, erhallt kein lauter Schuss mehr. Wilddiebe machen sich diese Erneuerung zum Vorteil.

Herr Westendorf erfragte das Vorgehen bei einem Wildunfall auf der Straße. Oft wird der zuständige Jagdpächter nicht erreicht und der Nachbarpächter lehnt ein Entfernen des Wildtieres ab, um keinen Wilddiebstahl zu begehen.
Herr Fleischer bezeichnete diese Situation als grundsätzlich schwierig, weil die Abgrenzung der entsprechenden Jagdreviere nicht immer eindeutig zuzuordnen ist. Vorteile würde in dieser Thematik eine digitale Karte bringen, da dann anhand von GPS-Daten der Standort des Wildtieres eindeutig dem entsprechenden Pächter zuzuordnen wäre.

Herr Westendorf erfragte, ob man im Wald gefundene Abwurfstangen sammeln dürfe. Herr Fleischer erteilte eine Absage, da dies als Wilddieberei gilt und verboten ist. Er ergänzte, dass auch in unseren Wäldern Trophäensammler aktiv sind.

Zur Frage nach Raubwild erklärte Herr Fleischer, dass die Populationen von Waschbär, Marderhund und Mink zeitweise gegen den Nullpunkt tendieren, z.B. durch Staupe oder Räude. Nach einer Weile erholen sich die Bestände, bis es zu einem erneuten Einbruch kommt.
Am Beispiel der Ribnitzer Stadtwiesen erläuterte Herr Fleischer den Einsatz von Lebendfallen. Um Bodenbrütern eine Brutchance zu geben wurden große Lebendfallen in Form von Betonröhren errichtet, die mit einem Sender versehen wurden. Der Sender sendet ein Signal, sobald Tiere in der Lebendfalle landen. Grundsätzlich sollten Lebendfallen 2 Mal pro Tag kontrolliert werden.

Herr Fleischer bestätigte, dass sich das Wolfsrudel bei Rostock / Rövershagen stabil hält. Jedes Jahr gibt es Nachwuchs. Auch in Neuheide und Pütnitz wird regelmäßig der Wolf gesichtet.

Herr Kreitlow erfragte, ob auch Jagdpächter von außerhalb Jagdreviere zugesprochen bekommen. Herr Fleischer entgegnete, dass städtische Jagdpachten an Einwohner verpachtet werden, die ihren Wohnsitz in Ribnitz-Damgarten haben. Grundsätzliche gibt es selten fremde Jäger in den Revieren. Hin und wieder finden sich Jagdgäste, z.B. bei der jährlichen großen Jagd, mit ein.
Da es schwierig ist für die lukrative Jagd an Schwarzwild einheimische Jäger aus Ribnitz-Damgarten zu finden, wurde für das größte Jagdrevier mit 1.100 ha ein Berufsjäger eingestellt, um die Kontrolle über das Schwarzwild zu behalten.

Herr Kreitlow interessierten die Bedingungen für die Ausübung des Jagdrechtes. Herr Fleischer erläuterte, dass ein Jagdschein notwendig für das Jagen im Revier ist. Der Jagdschein gibt Auskunft über den Nachweis der erfolgreich bestandenen Jagdprüfung. Eine Jagdprüfung kann nach einem 2 bis 3-wöchigen Intensivkurs oder nach dem Besuch entsprechender Kurse innerhalb eines Dreivierteljahres abgelegt werden. Grundsätzlich wird erfahrenen Jägern ein Jagdrevier zur Pacht übergeben, wenn der Zuschlag erteilt wurde. Die Sammlung von Jagderfahrung steigert sich von Jahr zu Jahr, in denen ein Jagdschein gelöst wird. Wenn 3 Jahre lang kontinuierlich ein Jagdschein gelöst wurde, wird der entsprechende Jäger bei der Ausschreibung der Jagdpachten berücksichtigt.