20.09.2023 - 20 Höhe der Aufwandentschädigung für die Mitgliede...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 20.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf vertritt den Standpunkt, dass die vorgeschlagene neue Höhe der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Wahlvorstände angemessen ist. Die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstandsmitglieder sind bei den Wahlen, die grundsätzlich an einem Sonntag stattfinden, bis in die Abendstunden im Einsatz. Im kommenden Jahr wird der Arbeitsaufwand für die Auszählung besonders hoch, da neben den Mitgliedern der Stadtvertretung auch die des Kreistages und des Europaparlaments gewählt werden.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/705
Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt auf der Grundlage des § 14, Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher 70 Euro
Schriftführer/Schriftführerin 60 Euro
Weiteres Wahlvorstandsmitglied 50 Euro