20.09.2023 - 20 Höhe der Aufwandentschädigung für die Mitgliede...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf vertritt den Standpunkt, dass die vorgeschlagene neue Höhe der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Wahlvorstände angemessen ist. Die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstandsmitglieder sind bei den Wahlen, die grundsätzlich an einem Sonntag stattfinden, bis in die Abendstunden im Einsatz. Im kommenden Jahr wird der Arbeitsaufwand für die Auszählung besonders hoch, da neben den Mitgliedern der Stadtvertretung auch die des Kreistages und des Europaparlaments gewählt werden.

 

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Beschluss

 

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/705

 

Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt auf der Grundlage des § 14, Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher 70 Euro

Schriftführer/Schriftführerin  60 Euro

Weiteres Wahlvorstandsmitglied 50 Euro

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0