20.09.2023 - 19 Zahl der Wahlbereiche zur Wahl der Stadtvertret...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 20.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf führt einleitend aus, dass die letzte Kommunalwahl aufgrund der Einteilung des Stadtgebietes in zwei Wahlbereiche zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen geführt hat. So wurde zum Beispiel ein Bewerber einer Wählergruppe Stadtvertreter, obwohl er bedeutend weniger Stimmen als eine andere Bewerberin derselben Wählergruppe erhalten hatte. Zurückzuführen war dies auf die Tatsache, dass der Wählergruppe nur ein Sitz zustand, der dann auf den Wahlbereich fiel, in dem der entsprechende Bewerber mehr Stimmen als die Bewerberin erreicht hatte. Dies ist Anlass, vorzuschlagen, für die Wahl der Stadtvertretung im Jahr 2024 auf eine Einteilung der Stadt in Wahlbereiche zu verzichten. Auf die Sitzverteilung wird damit kein Einfluss genommen, ausschließlich auf die Sitzzuteilung innerhalb eines Wahlvorschlags. Er weist darauf hin, dass bei einer heutigen Beschlussfassung pro Wahlvorschlagsträger 30 Bewerberinnen und Bewerbern und damit lediglich zwei weniger als bislang aufgestellt werden können.
Herr Stadtvertreter Kiupel gibt zu bedenken, dass diese Änderung die Gefahr birgt, dass sich die Wahlergebnisse aus den kleineren Ortsteilen nicht entsprechend auf die Sitzzuteilung auswirken. Auch wenn die Einteilung in einen Wahlbereich gesetzlich zulässig ist, sieht er darin eine Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern aus kleineren Ortsteilen.
Herr Stadtvertreter Leipold verweist darauf, dass die Wahlbereichseinteilung zu einer Zweiteilung des Stadtteils Ribnitz geführt hat, die keinen Sinn macht. Er begrüßt die Beschlussvorlage ausdrücklich.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/705
Zahl der Wahlbereiche zur Wahl der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten am
9. Juni 2024
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt auf der Grundlage des § 61 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V, das Wahlgebiet Ribnitz-Damgarten zur Wahl der Stadtvertretung am 9. Juni 2024 in einen Wahlbereich einzuteilen.