20.09.2023 - 6 Feststellungsbeschluss über die II. Änderung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Giese erfragt in Sachen Photovoltaik Borg, ob der erzeugte Strom ausschließlich Bürgern der Stadt zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erläutert, dass die Bauleitplanung erst am Beginn steht. Anspruch der Stadt ist es, dass die Stromerzeugung vor Ort insbesondere den Einwohnern der Stadt zu Gute kommt. Die genaue Konstellation, auch die Frage wer ist Investor, wer ist Betreiber und wer profitiert, wird Gegenstand der weiteren Vertragsverhandlungen im Vorfeld des Satzungsbeschlusses sein.

 

Herr Stadtvertreter Kreitlow empfiehlt an dieser Stelle nochmals die Gründung einer Solargesellschaft unter Beteiligung von Bürgern.

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/734

 

Feststellungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der II Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten lt. den in der Beschlussvorlage vom 30. August 2023 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken sind bei der Vorlage der II Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Genehmigung nach § 6 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten der Fassung vom 8. August 2023 wird beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 8. August 2023 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten wirksam.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

16

Nein- Stimmen

1

Enthaltungen

4

 

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Anlagen zur Vorlage