20.09.2023 - 7 Aufstellungsbeschluss über die II. Ergänzung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 20.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Eggersmann erläutert Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, dass sich hier nur Gewerbe ansiedeln kann, welches nach Baunutzungsverordnung im Gewerbegebiet zulässig ist. Als Beispiele nennt er Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Nebengewerk.
Beschluss
Aufstellungsbeschluss über die II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ (Neuaufstellung vom 10.09.2010)
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/732
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die mit Ablauf des 10. September 2010 wirksam gewordenen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet West I“, begrenzt
- im Norden durch die „Alte Klockenhäger Landstraße“ und die „Klockenhäger Straße“
- im Südosten durch die „Rostocker Straße“ (ehemals B 105)
- im Südwesten durch landwirtschaftliche Fläche
- im Westen durch das Betriebsgelände von DOKA Schalungstechnik (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 der Stadt Ribnitz-Damgarten)
wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB um den nachfolgenden Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch die „Klockenhäger Straße“
- im Westen und Süden durch landwirtschaftliche genutzte Flächen
- im Osten durch die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe-gebiet West I“
ergänzt.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Einbeziehung der Flurstücke 7, 12/2, 12/7, 12/8, 13/3, 13/4, 13/5, 13/6, 15/5, 15/11 der Flur 9 Gemarkung Ribnitz in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Gewerbegebiet“
- Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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229,7 kB
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