20.09.2023 - 11 Widmung der Straße "Gartensteig"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf erläutert, dass es sich bei den Widmungen unter TOP 11 bis TOP 14 um formelle Akte handelt. Mit der Widmung werden die Straßen „Gartensteig“, Alte Allee“, Von-Dechow-Straße“ und „Glashütte“ zu öffentlichen Straßen. Straßenbaulastträger ist die Stadt.

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Beschluss

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/724

 

Widmung der Straße „Gartensteig“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

1. Gemäß §7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Str. WG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert am 5. Juli 2018, wird die Straße „Gartensteig“ als öffentliche Straße mit Parkflächen und Gehwegen gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

2. Der „Gartensteig“ als Gemeindestraße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a Str. WG-MV als Ortsstraße eingestuft.

3. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 Str. WG-MV klassifiziert.

 

Der „Gartensteig“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 17 auf den Flurstücken 144/2,145/2, 146/2, 158/4 und 178/24.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage