28.06.2023 - 9 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf erklärt, dass Planungsziel der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist, Anlagen für Verwaltungen zuzulassen. Die Bundesagentur für Arbeit möchte den Standort der Agentur für Arbeit Ribnitz-Damgarten hierhin verlegen.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/689

 

Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 31. Dezember 1994 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“, begrenzt

 

  • im Norden durch die „Fritz-Reuter-Straße“
  • im Osten durch die Bebauung zwischen der „Fritz-Reuter-Straße“ und der „Damgartener Chaussee“
  • im Süden durch die Bebauung an der „Damgartener Chaussee“
  • im Westen durch die Bebauung an der „Parkstraße“

 

wird in einem Teilbereich des Baufeldes D, begrenzt

 

  • im Norden durch den Gehweg an der „Fritz-Reuter-Straße“
  • im Osten durch den Gehweg zwischen dem „Scheunenweg“ und der „Fritz-Reuter- Straße“
  • im Süden durch den Gehweg am „Scheunenweg“
  • im Westen durch einen Parkplatz

 

gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 78/2, 79/2, 80/2, 81/2, 82/2, 8372 und 380/79 tlw. der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Zulassung von Anlagen für Verwaltungen (Änderung der Art der baulichen Nutzung)
  • Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung

 

  1. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1.                  Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1.                  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

19

Ja- Stimmen

19

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage