28.06.2023 - 9 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 28.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beschluss
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/689
Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 31. Dezember 1994 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“, begrenzt
- im Norden durch die „Fritz-Reuter-Straße“
- im Osten durch die Bebauung zwischen der „Fritz-Reuter-Straße“ und der „Damgartener Chaussee“
- im Süden durch die Bebauung an der „Damgartener Chaussee“
- im Westen durch die Bebauung an der „Parkstraße“
wird in einem Teilbereich des Baufeldes D, begrenzt
- im Norden durch den Gehweg an der „Fritz-Reuter-Straße“
- im Osten durch den Gehweg zwischen dem „Scheunenweg“ und der „Fritz-Reuter- Straße“
- im Süden durch den Gehweg am „Scheunenweg“
- im Westen durch einen Parkplatz
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 78/2, 79/2, 80/2, 81/2, 82/2, 8372 und 380/79 tlw. der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Zulassung von Anlagen für Verwaltungen (Änderung der Art der baulichen Nutzung)
- Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
- Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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207,7 kB
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