28.06.2023 - 10 Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 28.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf führt aus, dass der Aufhebungsbeschluss erforderlich ist, um den als nächsten Punkt der Tagesordnung folgenden Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Stralsunder Chaussee“ fassen zu können.
Er erklärt, dass das Konzept des damaligen Eigentümers und Investors aus verschiedenen Gründen nicht zum Tragen gekommen ist, das Verfahren ruht seit 1999. Die Fläche wurde nunmehr weiter veräußert.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BA/BA-23/687
Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Sondergebiet an der Stralsunder Chaussee“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, begrenzt:
- im Norden durch die Bundestraße B 105 („Stralsunder Chaussee“)
- im Osten durch die Kleingartenanlage „Morgenrot“ und die Straßenmeisterei
- im Süden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 94 („Jaromarstraße“)
- im Westen durch vorhandene Wohnbebauung und gewerblich genutzte Flächen
werden aufgehoben:
- Aufstellungsbeschluss Nr. 23/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 26. März 1997
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 28/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 17. Dezember 1997
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,8 kB
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