28.06.2023 - 10 Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 de...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf führt aus, dass der Aufhebungsbeschluss erforderlich ist, um den als nächsten Punkt der Tagesordnung folgenden Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Stralsunder Chaussee“ fassen zu können.

 

Er erklärt, dass das Konzept des damaligen Eigentümers und Investors aus verschiedenen Gründen nicht zum Tragen gekommen ist, das Verfahren ruht seit 1999. Die Fläche wurde nunmehr weiter veräußert.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BA/BA-23/687

 

Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Sondergebiet an der Stralsunder Chaussee“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, begrenzt:

 

 

werden aufgehoben:

 

  •                                                                                                       Aufstellungsbeschluss Nr. 23/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 26. März 1997

 

  •                                                                                                       Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 28/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 17. Dezember 1997

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

19

Ja- Stimmen

19

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage