28.06.2023 - 12 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10...

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Wortprotokoll

 

Herr Körner erläutert, dass es sich bei einer Vorkaufsrechtssatzung um ein Mittel zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung in einem mit einem Bebauungsplan belegten Gebiet handelt. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss wurden bereits gefasst. Zielsetzung ist, ein Wettbewerbsergebnis umzusetzen, dass die Errichtung von 100 Wohneinheiten in attraktiver Bauweise mit energetischer Nachhaltigkeit beinhaltet. Es ist bereits ein großer Arbeitsaufwand entstanden. Festzustellen ist, dass die Stadt nicht Eigentümer aller Flächen ist und bei den Restflächen zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel erfolgte. Zweck der Beschlussfassung ist die Sicherstellung der städtebaulichen Zielsetzungen über die städtischen Eigentumsgrenzen hinaus. Mit dem Bebauungsplan würde Baurecht für jedes Grundstück geschaffen. Für den Fall, dass die Absicht der Weiterveräußerung durch den Fremdeigentümer besteht, müssten die Zielsetzungen mit dem Erwerber besprochen werden. Falls beim Erwerber eine andere Interessenlage besteht, könnte die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses gefährdet sein. Ducrch das Vorkaufsrechtssatzung besteht für die Stadt die Möglichkeit, mit dem Verkäufer bzw. Erwerber am Verhandlungstisch aufzufordern, vor der Entscheidung über den Eigentümerwechsel mit der Stadt ins Gespräch zu kommen und die gemeinsamen Zielsetzungen zu definieren. Auf Anfrage von Herrn Attula bestätigt Herr Körner, dass ie Stadt in den Vertrag einsteigen könnte, sollte die entstehende Situation e s erforderlich machen, aber es nicht vorrangiges Interesse der Stadt ist, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall würde Sollte wird eine Beschlussfassung des Hauptausscusse sherbeigeführt werden. Auf Anfrage von Herrn Kreitlow erklärt Herr Körner, dass das Vorkaufsrecht auch dazu dient, spekulative Preise zu verhindernden Vertrag einzusteigenandere

 

Herr Stadtvertreter Gohs bittet darum, Beschlussvorlagen über Vorkausrechtsatzungen dem  Bau- und Wirtschaftsausschuss in die Beratungsfolge aufzunehmen.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/683

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 31. Mai 2023 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im Verfahren nach § 13a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 31. Mai 2023 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 31. Mai 2023 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB", in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

19

Ja- Stimmen

19

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage