19.04.2023 - 9 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi, 19.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/648
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Sanitzer Straße/Rostocker Landweg ", im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 103 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 b BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 20. März 2023 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 b BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 20. März 2023 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom 20. März 2023 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 103 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 b BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 b BauGB in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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742,8 kB
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