22.02.2023 - 12 Grundsatzbeschluss zur Aufrechterhaltung der Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 22.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf erklärt, dass es sich hier um einen Vorsorgebeschluss handelt, der nur bei Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung durch das Land im Zuge der SARS-CoV-2-Pandmie zur Anwendung kommt. Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Gohs bestätigt er, dass ausschließlich die Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie ausschlaggebend ist, ansonsten bleiben Präsenzsitzungen vorgeschrieben.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/614
Grundsatzbeschluss zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stadt-vertretung sowie ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte während der SARS-CoV-2-Pandemie
Die Stadtvertretung beschließt, vorbehaltlich einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 2023 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie (KVAbwG M-V), dass
- in ihren Sitzungen sowie den Sitzungen ihrer Ausschüsse und der Ortsbeiräte eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton über allgemein zugängliche Netze übertragen werden
bzw.
- ihre Sitzungen sowie die Sitzungen ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden (Videokonferenz) und die Sitzungen zeitgleich in Bild und Ton über allgemein zugängliche Netze übertragen werden. Eine Bildübertragung kann bei bis zu einem Viertel der Mitglieder unterbleiben, soweit diese mit einer ausschließlich durch Tonübertragung gewährleisteten Teilnahme einverstanden sind und keine Zweifel an der Identität bestehen.
Die Einzelfallentscheidung trifft die/der Vorsitzende des Gremiums im Einvernehmen mit dem Stadtpräsidenten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,3 kB
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64,6 kB
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