22.02.2023 - 10 Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 22.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf erklärt, dass die Beschlussfassung aufgrund des Abbruchs des „Sportpalastes“ und der Einbeziehung dieser Flächen in das Bebauungsplanverfahren erfolgt. Die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses des durchgeführten Architektenwettbewerbs der Stadt und der Gebäudewirtschaft GmbH zur Neugestaltung der Gesamtfläche macht diese Änderung erforderlich.
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Kreitlow informiert Herr Stadtpräsident Westendorf, dass die Möbelhalle gegenüber der „G.-Hauptmann-Straße“ abgerissen wird. Hierhin soll die Haupteinfahrt in das Gebiet verlegt werden. Der Auszug der Möbelhalle ist mit dem Nutzer abgestimmt.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/628
Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. Kreisverwaltung“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-18/687 vom 12. Dezember 2018 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über den Bebauungsplan Nr. 98 wird im Punkt 1 und Punkt 2 wie folgt geändert:
1. Für die Flurstücke 333/5 tlw., 334/8, 334/11, 334/12, 335/5, 335/12, 335/17, 335/20 tlw., 335/21, 335/22, 335/23, 335/24 337/1 und 337/2 tlw. der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden durch den Boddenwanderweg
im Osten durch das Stadion „Am Bodden“
im Süden durch die „Damgartener Chaussee“ und die “Fritz-Reuter-Straße”
im Westen durch die Bebauung „Fritz-Reuter-Straße 30“
- Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-18/687 vom 12. Dezember 2018 unverändert bestehen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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